Abrechnungsservice

Abrechnung für Transport- und Rettungsdienste

Ein wichtiger Bestandteil Ihrer Arbeit im Transport- und Rettungsdienst ist die reibungslose Abrechnung mit den Kostenträgern. Ein bedeutsames Thema, denn dabei es geht um die Liquidität, den Bestand und die Entwicklung Ihres Unternehmens. Die sorgfältige Bearbeitung der Abrechnungsunterlagen und die pünktliche Auszahlung der erbrachten Leistungen müssen dafür garantiert sein. 

Um dies sicherzustellen, bieten Ihnen die Abrechnungs- und Finanzierungsangebote von opta data  
u. a. diese Vorteile:  

  • Flexibel: Hohe Flexibilität, auf Ihren Alltag zugeschnitten
  • Zeitsparend: Weniger administrativer Aufwand 
  • Sicher: Finanzieller Spielraum & Schutz vor Umsatzeinbußen 

BERATUNG VEREINBAREN

Wie funktioniert die Abrechnung mit opta data?

Ihre Abrechnung sollte genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sein. Doch was heißt Abrechnung mit opta data? Die verschiedenen Bestandteile der Abrechnung haben wir übersichtlich für Sie zusammengefasst:

Abrechnung mit opta data –
Zeit & Kapazitäten sparen

Der Abrechnungsservice von opta data unterstützt Sie bei den Prozessen in Ihrem
Arbeitsalltag mit diesen Leistungen:

Flex Option Für Rettungsdienste: Schnelle Hilfe ohne Vertragsbindung

Sie nehmen unseren Abrechnungsservice ohne Vorgaben zu Einsendungen wahlweise aus unterschiedlichen Tarifen in Anspruch. Und das mit monatlich ausgelegter Vertragslaufzeit – flexibel und angepasst an Ihre Bedürfnisse.

Tarife Unsere Tarife im Überblick

Classic Starter

ab
3,99 %

Empfehlung
Classic All-In

ab
1,90 %

Connect All-In

ab
1,90 %

Select Liquid

ab
0,95 %

AktivSchutz Unsere AktivSchutz-Module als optimale Ergänzung zu Ihrer Abrechnung

Unsere Basis-Module im AktivSchutz bieten Ihnen noch mehr Schutz und Sicherheit. Wählen Sie das passende Modul für Ihre Bedürfnisse aus.

Mit diesem Modul können Sie Ihre Rückläufer von uns auf die wichtigsten Absetzungsgründe prüfen lassen. Falls Korrekturen notwendig sind, übernehmen wir diese direkt für Sie oder leiten die Verordnungen an Sie weiter. Sie haben die Möglichkeit, die von den Kostenträgern abgesetzten Belege innerhalb von 14 Tagen geheilt zur Wiedereinreichung zu bekommen – ohne sofortige Rückbelastung und ohne zusätzliche Kosten.

  • Verordnung und Rechnung ungleich
  • Rechnung und Genehmigung ungleich
  • Transportmittel prüfen/unplausibel
  • Transportdatum prüfen/unplausibel
  • Transportweg prüfen/unplausibel
  • Kilometerangabe prüfen/unplausibel
  • Prüfen, ob der Transport erfolgt ist
  • Genehmigung fehlt/fehlerhaft (Serienfahrten)
  • Kostenträger prüfen/unplausibel

Sie genießen im AktivSchutz Comfort, neben den Absetzungskriterien aus dem Basic-Modul, zusätzlichen Schutz vor finanziellen Verlusten durch unsere Prüfung weiterer absetzungsrelevanter Kriterien. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Belege innerhalb von 28 Tagen, gegebenenfalls unter Mitwirkung Dritter, zu klären und erneut einzureichen – ebenfalls ohne sofortige Rückbelastung und zusätzliche Kosten.

  • Genehmigung fehlt/fehlerhaft (Einzelfahrten)
  • Arztunterschrift/-stempel fehlt
  • Zusätzliche Arztbestätigung erforderlich
  • Weitere Angaben durch den Arzt erforderlich
  • Ausstellungsdatum der VO fehlt/fehlerhaft
  • Behandlungsdaten prüfen/unplausibel
  • Original-/Dauerverordnung fehlt/liegt nicht vor
  • Hinweis auf unterzeichnende Person notwendig (z. B. Betreuer)
  • Empfangsbestätigung fehlt/fehlerhaft
  • Leistungserbringerstempel/-unterschrift fehlt

Mit dem AktivSchutz Premium erhalten Sie die gleichen Leistungen wie bei den Modulen Basic und Comfort. Darüber hinaus können Sie uns die Klärung bei folgenden Kriterien unter Mitwirkung Dritter überlassen und werden so bestmöglich bei der Bearbeitung von Rückläufern und Klärfällen unterstützt:

  • Kostenträger prüfen/unplausibel
  • Arztunterschrift/-stempel fehlt
  • Zusätzliche Arztbestätigung erforderlich
  • Weitere Angaben durch den Arzt erforderlich
  • Ausstellungsdatum der VO fehlt/fehlerhaft

AktivSchutz Zusatzleistungen Ergänzungen zu Ihrem AktivSchutz

Mit den Zusatz-Modulen können Sie Ihren Schutz auf die Privat- und Zuzahlungsabrechnung erweitern.

Mit dem AktivSchutz Privat unterstützen opta data und die Saldaris GmbH Ihren Betrieb im Rahmen der Privatabrechnung mit einem professionellen Mahn- und Forderungsmanagement. Das erleichtert Arbeitsprozesse, erhöht die Zahlungsmoral und schafft Freiräume für Ihr Kerngeschäft.

Bei Rückläufern von den Kostenträgern wie z. B. „Patient nicht von gesetzlicher Zuzahlung befreit“ oder „Patient von gesetzlicher Zuzahlung befreit“ werden wir im AktivSchutz Zuzahlung für Sie tätig und übernehmen die Rechnungsstellung gegenüber Patient:innen oder Kostenträgern.

Mit der Adressermittlung, einem Zusatzmodul zur Zuzahlungs-/Privatabrechnung, sind Sie bei Vorgängen, die aufgrund des Absetzungskriteriums „Patient unbekannt verzogen“ nicht zustellbar sind, zusätzlich geschützt, da diese nicht unmittelbar abgesetzt werden.

Rettungsdienste haben darüber hinaus die Möglichkeit, fehlende Informationen zu Erben zu ermitteln. Es erfolgt eine einmalige Recherche von uns, ggf. unter Mitwirkung Dritter. Bei ausbleibendem oder negativem Ergebnis erfolgt erst nach einen Monat (Adressermittlung) bzw. drei Monaten (Erbenermittlung) die Rückbelastung an Sie.

AktivService Mit dem AktivService bestens unterstützt

Zusätzlich können Sie weitere Aufgaben an uns übertragen, um Ihr Kerngeschäft zu entlasten.

Weitere Services

Mit unseren weiteren Services bleiben keine Wünsche bei Ihnen offen.

Fragen und Antworten

Wie hoch Ihre Auszahlung durch die opta data ausfällt, können Sie einfach dem Überweisungstalon entnehmen. Der Talon wird Ihnen bei jeder Auszahlung zugeschickt.

Alternativ haben Sie jederzeit die Möglichkeit, die Auszahlungshöhe in Ihrem Online Kundencenter einzusehen. 

Warum eine Verordnung nicht abgerechnet wurde, kann unterschiedliche Gründe haben. Im Online Kundencenter finden Sie unter dem Punkt „nicht abgerechnete Belege“ den relevanten Grund.

Die Rechnungsposition „Forderungsmanagement“ beinhaltet folgende Leistungen:

  • Auszahlung
  • Mahnwesen gegenüber den Kostenträgern
  • Prüfung und Buchung von Korrekturen

In der Position ist auch die „Überweisung“ inkludiert, falls Sie diese Auszahlungsart gebucht haben.

Sollten Sie uns einen Widerspruch zu Ihrem Korrekturbeleg neu einreichen wollen, müssen Sie diesen nicht mehr abtrennen. Senden Sie uns einfach den ganzen Beleg zurück, mit den Ihnen zur Verfügung gestellten Originalunterlagen oder dem Image Ausdruck. Sollten weitere Unterlagen notwendig sein, können Sie diese einfach den Unterlagen beifügen und mit Ihrer nächsten Abrechnung bei uns einreichen. 

Die Mindestgebühr pro Abrechnung deckt die Produktionskosten für eine Belegeinreichung.

Beispiel: Gesamtbelegwert * Abrechnungsgebühren (ohne EDV- und Datenschutzpauschale) = Abrechnungshonorar

Ist dieser Wert kleiner als die vereinbarte Mindestgebühr pro Abrechnung, wird diese zur Berechnung zugrunde gelegt. Ist dieser Wert größer als die vereinbarte Mindestgebühr pro Abrechnung, werden die einzelnen Abrechnungsgebühren zugrunde gelegt.

Die Mindestgebühr pro Beleg deckt die Produktionskosten für eine einzelne Verordnung.

Beispiel: Belegwert * Abrechnungsgebühr = Abrechnungshonorar

Ist dieser Wert kleiner als die vereinbarte Mindestgebühr pro Beleg, wird diese zur Berechnung zugrunde gelegt. Ist dieser Wert größer als die vereinbarte Mindestgebühr pro Beleg, wird die Abrechnungsgebühr zugrunde gelegt.

Mit dem digitalen Begleitschein (aus dem Online Kundencenter) reichen Sie Ihre Belege zur Abrechnung ganz einfach und bequem bei uns ein und sparen Zeit, während wir uns um den Rest kümmern.

Gleichzeitig bietet Ihnen der digitale Begleitschein ein hohes Maß an Transparenz, z. B. durch den Auszahlungskalender, die Möglichkeit der vorzeitigen Auszahlung (abhängig von Ihren individuellen Konditionen) oder das Ändern des Zahlungsempfängers.

> Video digitaler Begleitschein

Die Nutzung von anderweitigen Begleitscheinen oder Einreichung ohne Begleitschein kann zu einer verzögerten Bearbeitung und ggf. zu Mehrkosten führen.

Hinweis: Im Abrechnungstarif connect wird der Begleitschein weiterhin in der Software erstellt!

Haben Sie Fragen?