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Transport- und Rettungsdienste
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Ein wichtiger Bestandteil Ihrer Arbeit im Transport- und Rettungsdienst ist die reibungslose Abrechnung mit den Kostenträgern. Ein bedeutsames Thema, denn dabei es geht um die Liquidität, den Bestand und die Entwicklung Ihres Unternehmens. Die sorgfältige Bearbeitung der Abrechnungsunterlagen und die pünktliche Auszahlung der erbrachten Leistungen müssen dafür garantiert sein.
Um dies sicherzustellen, bieten Ihnen die Abrechnungs- und Finanzierungsangebote von opta data
u. a. diese Vorteile:
Ihre Abrechnung sollte genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sein. Doch was heißt Abrechnung mit opta data? Die verschiedenen Bestandteile der Abrechnung haben wir übersichtlich für Sie zusammengefasst:
Der Abrechnungsservice von opta data unterstützt Sie bei den Prozessen in Ihrem
Arbeitsalltag mit diesen Leistungen:
Wenn Sie Ihre Rechnungen weiterhin selbst erstellen und dennoch immer liquide sein möchten, ist die Vorfinanzierung mit dem Select Liquid-Tarif von opta data auf Grundlage Ihres Rechnungsausgangsbuches eine profitable Möglichkeit.
Wie? Durch direkte Übermittlung Ihrer Abrechnungsdaten aus einer Branchensoftware Ihrer Wahl. Im Anschluss wird die Abrechnung für Sie durchgeführt. Gerne stehen wir Ihnen mit unseren Softwarelösungen CareMan Office oder IntraRett zur Seite.
Sie senden uns Ihre Belege/Transportscheine, wir erstellen auf Grundlage Ihrer eingesendeten Dokumente im Anschluss die Rechnungen, kümmern uns um den Datenaustausch und übertragen die Abrechnungsdaten an die zuständigen Kostenträger.
Damit Sie Ihre Verwaltung optimal entlasten können, übernehmen wir auf Wunsch auch Ihre Abrechnung gegenüber Selbstzahler:innen. Bei Bedarf: Inklusive der Abrechnung von der gesetzlichen Zuzahlung gegenüber Ihren Kund:innen.
Sie nehmen unseren Abrechnungsservice ohne Vorgaben zu Einsendungen wahlweise aus unterschiedlichen Tarifen in Anspruch. Und das mit monatlich ausgelegter Vertragslaufzeit – flexibel und angepasst an Ihre Bedürfnisse.
Unsere Basis-Module im AktivSchutz bieten Ihnen noch mehr Schutz und Sicherheit. Wählen Sie das passende Modul für Ihre Bedürfnisse aus.
Mit diesem Modul können Sie Ihre Rückläufer von uns auf die wichtigsten Absetzungsgründe prüfen lassen. Falls Korrekturen notwendig sind, übernehmen wir diese direkt für Sie oder leiten die Verordnungen an Sie weiter. Sie haben die Möglichkeit, die von den Kostenträgern abgesetzten Belege innerhalb von 14 Tagen geheilt zur Wiedereinreichung zu bekommen – ohne sofortige Rückbelastung und ohne zusätzliche Kosten.
Sie genießen im AktivSchutz Comfort, neben den Absetzungskriterien aus dem Basic-Modul, zusätzlichen Schutz vor finanziellen Verlusten durch unsere Prüfung weiterer absetzungsrelevanter Kriterien. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Belege innerhalb von 28 Tagen, gegebenenfalls unter Mitwirkung Dritter, zu klären und erneut einzureichen – ebenfalls ohne sofortige Rückbelastung und zusätzliche Kosten.
Mit dem AktivSchutz Premium erhalten Sie die gleichen Leistungen wie bei den Modulen Basic und Comfort. Darüber hinaus können Sie uns die Klärung bei folgenden Kriterien unter Mitwirkung Dritter überlassen und werden so bestmöglich bei der Bearbeitung von Rückläufern und Klärfällen unterstützt:
Mit den Zusatz-Modulen können Sie Ihren Schutz auf die Privat- und Zuzahlungsabrechnung erweitern.
Mit dem AktivSchutz Privat unterstützen opta data und die Saldaris GmbH Ihren Betrieb im Rahmen der Privatabrechnung mit einem professionellen Mahn- und Forderungsmanagement. Das erleichtert Arbeitsprozesse, erhöht die Zahlungsmoral und schafft Freiräume für Ihr Kerngeschäft.
Bei Rückläufern von den Kostenträgern wie z. B. „Patient nicht von gesetzlicher Zuzahlung befreit“ oder „Patient von gesetzlicher Zuzahlung befreit“ werden wir im AktivSchutz Zuzahlung für Sie tätig und übernehmen die Rechnungsstellung gegenüber Patient:innen oder Kostenträgern.
Mit der Adressermittlung, einem Zusatzmodul zur Zuzahlungs-/Privatabrechnung, sind Sie bei Vorgängen, die aufgrund des Absetzungskriteriums „Patient unbekannt verzogen“ nicht zustellbar sind, zusätzlich geschützt, da diese nicht unmittelbar abgesetzt werden.
Rettungsdienste haben darüber hinaus die Möglichkeit, fehlende Informationen zu Erben zu ermitteln. Es erfolgt eine einmalige Recherche von uns, ggf. unter Mitwirkung Dritter. Bei ausbleibendem oder negativem Ergebnis erfolgt erst nach einen Monat (Adressermittlung) bzw. drei Monaten (Erbenermittlung) die Rückbelastung an Sie.
Zusätzlich können Sie weitere Aufgaben an uns übertragen, um Ihr Kerngeschäft zu entlasten.
Mit unseren weiteren Services bleiben keine Wünsche bei Ihnen offen.
Auf Wunsch erstellen wir für Sie Statistiken und Auswertungen – sprechen Sie uns an!
Zentral, sicher und ohne Papier: Im kostenlosen Online-Kundencenter gewinnen Sie hier einen schnellen und umfassenden Überblick über alle Vorgänge Ihrer Abrechnungen.
Die abzurechnenden Verordnungen sind für den Versandweg bereits innerhalb Ihrer Räumlichkeiten durch uns versichert: Per Einschreiben, als Postpaket oder als Versand mit einem privaten Paketdienst.
Wie hoch Ihre Auszahlung durch die opta data ausfällt, können Sie einfach dem Überweisungstalon entnehmen. Der Talon wird Ihnen bei jeder Auszahlung zugeschickt.
Alternativ haben Sie jederzeit die Möglichkeit, die Auszahlungshöhe in Ihrem Online Kundencenter einzusehen.
Warum eine Verordnung nicht abgerechnet wurde, kann unterschiedliche Gründe haben. Im Online Kundencenter finden Sie unter dem Punkt „nicht abgerechnete Belege“ den relevanten Grund.
Die Rechnungsposition „Forderungsmanagement“ beinhaltet folgende Leistungen:
In der Position ist auch die „Überweisung“ inkludiert, falls Sie diese Auszahlungsart gebucht haben.
Sollten Sie uns einen Widerspruch zu Ihrem Korrekturbeleg neu einreichen wollen, müssen Sie diesen nicht mehr abtrennen. Senden Sie uns einfach den ganzen Beleg zurück, mit den Ihnen zur Verfügung gestellten Originalunterlagen oder dem Image Ausdruck. Sollten weitere Unterlagen notwendig sein, können Sie diese einfach den Unterlagen beifügen und mit Ihrer nächsten Abrechnung bei uns einreichen.
Die Mindestgebühr pro Abrechnung deckt die Produktionskosten für eine Belegeinreichung.
Beispiel: Gesamtbelegwert * Abrechnungsgebühren (ohne EDV- und Datenschutzpauschale) = Abrechnungshonorar
Ist dieser Wert kleiner als die vereinbarte Mindestgebühr pro Abrechnung, wird diese zur Berechnung zugrunde gelegt. Ist dieser Wert größer als die vereinbarte Mindestgebühr pro Abrechnung, werden die einzelnen Abrechnungsgebühren zugrunde gelegt.
Die Mindestgebühr pro Beleg deckt die Produktionskosten für eine einzelne Verordnung.
Beispiel: Belegwert * Abrechnungsgebühr = Abrechnungshonorar
Ist dieser Wert kleiner als die vereinbarte Mindestgebühr pro Beleg, wird diese zur Berechnung zugrunde gelegt. Ist dieser Wert größer als die vereinbarte Mindestgebühr pro Beleg, wird die Abrechnungsgebühr zugrunde gelegt.
Mit dem digitalen Begleitschein (aus dem Online Kundencenter) reichen Sie Ihre Belege zur Abrechnung ganz einfach und bequem bei uns ein und sparen Zeit, während wir uns um den Rest kümmern.
Gleichzeitig bietet Ihnen der digitale Begleitschein ein hohes Maß an Transparenz, z. B. durch den Auszahlungskalender, die Möglichkeit der vorzeitigen Auszahlung (abhängig von Ihren individuellen Konditionen) oder das Ändern des Zahlungsempfängers.
> Video digitaler Begleitschein
Die Nutzung von anderweitigen Begleitscheinen oder Einreichung ohne Begleitschein kann zu einer verzögerten Bearbeitung und ggf. zu Mehrkosten führen.
Hinweis: Im Abrechnungstarif connect wird der Begleitschein weiterhin in der Software erstellt!