Aktuelle Vergütungserhöhungen ab April 2025
Die Vergütung Physiotherapie steigt 2025 so deutlich wie seit Jahren nicht mehr. Der Schiedsspruch vom 19. März 2025 legt die neuen Vergütungsregeln fest und schafft klare Rahmenbedingungen für alle Vertragspartner.
Temporäre Preiserhöhung von 8,02 % (1. April bis 30. Juni 2025)
Vom 1. April bis 30. Juni 2025 gilt eine befristete Preiserhöhung von 8,02 % im Vergleich zur bisherigen Vergütung. Diese Maßnahme gleicht die ausgebliebene Anpassung im ersten Quartal 2025 aus und betrifft alle bundesweiten GKV-Preise für physiotherapeutische Leistungen.
Die temporäre Erhöhung entlastet Praxen, die mit steigenden Kosten für Personal, Energie und Betrieb zu kämpfen haben. Besonders in Bundesländern wie Bayern und Schleswig-Holstein, wo Betriebskosten oft höher sind, wirkt sich dies positiv auf die wirtschaftliche Lage der Einrichtungen aus.
Reguläre Erhöhung von 4,01 % ab 1. Juli 2025
Ab dem 1. Juli 2025 wird die Vergütung dauerhaft um 4,01 % erhöht. Diese Anpassung berücksichtigt die gestiegenen Kosten im Bereich der Physiotherapie und sorgt für mehr Planungssicherheit.
Die Erhöhung basiert auf Verhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und den wichtigen Verbänden der Heilmittelerbringer. Dabei wurden unter anderem Tarifentwicklungen und höhere Qualifikationsanforderungen berücksichtigt.
BG und Unfallversicherungen erhöhen Preise ab 1. Mai 2025
Für Behandlungen, die ab dem 1. Mai 2025 beginnen, steigen die Preise bei Berufsgenossenschaften (BG) und Unfallversicherungen ebenfalls zunächst um 8,2 %. Ab August 2025 gilt dann die reguläre Erhöhung von 4,01 %. Diese Regelung betrifft vor allem Patienten, die aufgrund von Arbeits- oder Wegeunfällen physiotherapeutisch behandelt werden.
Das DGUV-Gebührenverzeichnis regelt die Besonderheiten für Unfallversicherte. Die Vergütung erfolgt ohne Zuzahlung für die Patienten, was eine finanzielle Entlastung gegenüber der GKV-Abrechnung bedeutet.
Abrechnung der neuen Preise seit Mai 2025 möglich
Wichtig für alle Therapeuten: Neue Preise dürfen seit Mai 2025 abgerechnet werden. Behandlungen vor diesem Datum werden weiterhin nach den alten Sätzen vergütet – auch wenn die Rechnung später gestellt wird.
Diese zeitliche Staffelung erfordert eine genaue Dokumentation in der Praxis. Moderne Praxissoftware unterstützt dabei, fehlerhafte Abrechnungen zu vermeiden.
GKV-Vergütung und Zuzahlungsregelungen
Die Vergütung für gesetzlich Versicherte erfolgt bundesweit einheitlich durch Vereinbarungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Verbänden der Heilmittelerbringer. Diese schaffen verbindliche Vorgaben für alle Vertragspartner und sichern eine standardisierte Versorgung.
Bundeseinheitliche GKV-Preise für alle physiotherapeutischen Leistungen
Die Preise gelten bundesweit und unterscheiden sich nicht zwischen den Bundesländern. Eine Praxis in Bayern rechnet also genauso ab wie eine in Schleswig-Holstein.
Vertraglich festgelegte Preise dürfen nicht überschritten werden. Diese Vorgaben schaffen Planungssicherheit für Praxen und Patienten.
Zuzahlungspflicht für Patienten ohne Befreiungsgrund
Patienten müssen in der Regel eine Zuzahlung leisten, wenn kein Befreiungsgrund vorliegt. Diese beträgt 10 % des Rezeptwerts plus 10 Euro pro Verordnung als Rezeptgebühr.
Befreiungsgründe sind zum Beispiel:
- Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
- Schwere chronische Erkrankungen mit Härtefallregelung
- Überschreiten der Belastungsgrenze von 2 % des Bruttoeinkommens
- Zuzahlungsbefreiung durch die Krankenkasse
Die Praxis zieht die Zuzahlung ein und verrechnet sie mit der Krankenkasse.
Abrechnung mit Muster 13 oder 9
Die Abrechnung erfolgt über die gesetzlichen Krankenkassen mit den Formularen Muster 13 (Einzelabrechnung) oder Muster 9 (Sammelabrechnung). Moderne Praxissoftware erleichtert die elektronische Übermittlung und reduziert den Verwaltungsaufwand. Sie möchten Zuzahlungen effizient verwalten und Zahlungsausfälle vermeiden? Der Abrechnungsservice von opta data übernimmt das für Sie – inklusive Mahnwesen und Inkasso.
Online-Rechner für Vergütung und Zuzahlung
Es gibt kostenlose Online-Tools, die die Berechnung von Vergütung und Zuzahlung erleichtern. Gerade bei Verordnungen mit mehr als 16 Behandlungseinheiten können die Zuzahlungsregeln komplex sein. Diese Hilfsmittel unterstützen bei der korrekten Kalkulation.
Wirtschaftliche Informationspflicht zur Zuzahlung
Praxen müssen Patienten transparent über die zu erwartenden Zuzahlungen informieren – idealerweise bereits bei der Terminvereinbarung oder spätestens vor Behandlungsbeginn.
Praxissoftware unterstützt automatische Berechnung
Moderne Software berechnet Gesamtvergütung und Eigenanteil automatisch und berücksichtigt Besonderheiten wie Blankoverordnungen, bei denen die Therapeuten flexiblere Behandlungsansätze wählen können, ohne dass sich die Vergütung ändert. Mit der passenden Praxissoftware gelingt nicht nur die fehlerfreie Abrechnung, sondern auch eine spürbare Entlastung im Verwaltungsalltag – entdecken Sie unsere Lösungen speziell für Heilmittelpraxen.
Freie Heilfürsorge für Soldaten und Beamte
Die freie Heilfürsorge ermöglicht bestimmten Berufsgruppen eine Versorgung ohne finanzielle Belastung. Die Preise entsprechen denen der GKV-Vergütung, jedoch ohne Zuzahlung.
Berufsgruppen mit freier Heilfürsorge
Dazu gehören unter anderem:
- Soldaten der Bundeswehr
- Polizei und Feuerwehr
- Justizvollzug und weitere staatliche Einrichtungen
Die Abrechnung erfolgt direkt mit der zuständigen Stelle.
BG und Unfallkassen Vergütung
Berufsgenossenschaften zahlen oft höhere Vergütungssätze als die GKV. Das DGUV-Gebührenverzeichnis regelt die Abrechnung bei Arbeits- und Wegeunfällen.
Preiserhöhung seit Mai 2025
Seit Mai 2025 gilt eine temporäre Erhöhung von 8,2 % bis Juli, danach eine reguläre Steigerung von 4,01 % ab August 2025.
Abrechnung nach Zeitintervallen
Die Vergütung erfolgt meist in 10-Minuten-Zeitintervallen. Beispiel: Eine 40-minütige manuelle Lymphdrainage wird mit 54 Euro vergütet.
Keine Zuzahlung für Unfallversicherte
Die Kosten trägt vollständig die Berufsgenossenschaft oder Unfallversicherung.
Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) Vergütung
Die Abrechnung unterscheidet sich je nach Versicherten-Kategorie A oder B.
A-Versicherte mit GKV-Verordnung
Erhalten GKV-Preise ohne Zuzahlung.
Privatpatienten
Preise können frei gestaltet werden, orientieren sich aber oft an Beihilfehöchstsätzen.
Privatpatienten und Selbstzahler
Hier gibt es keine verbindlichen Preislisten. Praxen können ihre Preise individuell festlegen, oft mit einem Steigerungsfaktor gegenüber den GKV-Preisen.
Zusammenfassung
Die Vergütung Physiotherapie 2025 ist komplex, aber transparent. Für GKV-Patienten, freie Heilfürsorge und PBeaKK A gelten bundeseinheitliche Preise mit den neuen Erhöhungen. BG- und Unfall-Verordnungen folgen dem DGUV-Verzeichnis mit eigenen Sätzen. Privatpatienten und Selbstzahler haben freie Preisgestaltung.
Sie wünschen sich mehr Sicherheit bei der Abrechnung? Ihre Praxis braucht mehr als nur eine Software – entdecken Sie digitale Lösungen, die mitdenken.
FAQ zur Vergütung Physiotherapie 2025
1. Wer ist an der Vergütung Physiotherapie beteiligt? Die Vergütung wird zwischen dem GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Verbänden wie IFK, VPT und VDB ausgehandelt. Die Schiedsstelle spielt dabei eine wichtige Rolle, um bei Uneinigkeiten eine verbindliche Entscheidung zu treffen.
2. Was bedeutet die temporäre Preiserhöhung und wie lange gilt sie? Die temporäre Erhöhung von 8,02 % gilt vom 1. April bis 30. Juni 2025 und soll die gestiegenen Kosten für Personal, Energie und Betrieb in physiotherapeutischen Praxen ausgleichen.
3. Wie erfolgt die Abrechnung bei einer Blankoverordnung? Bei einer Blankoverordnung haben Physiotherapeuten mehr Wahlfreiheit bei den angewendeten Therapien, jedoch bleibt die Pauschale der Vergütung unverändert. Die Abrechnung erfolgt weiterhin über die GKV mit den festgelegten Preisen.
4. Welche Zuzahlungen müssen Patienten leisten?Patienten ohne Befreiungsgrund zahlen eine Gebühr von 10 Euro pro Verordnung plus 10 % der Behandlungskosten als Zuzahlung. Ausnahmen gelten für bestimmte Berufsgruppen oder bei freier Heilfürsorge.
5. Wie wirkt sich die Vergütung auf das Gehalt von Physiotherapeuten aus? Die Vergütung beeinflusst direkt die wirtschaftliche Kraft der Praxis und damit auch die Entlohnung der Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten. Höhere Vergütungssätze ermöglichen bessere Arbeitsbedingungen und können sich positiv auf das Gehalt auswirken.
6. Was ist bei der Abrechnung von BG- und Unfallkassen-Leistungen zu beachten? Hier gilt das DGUV-Gebührenverzeichnis mit eigenen Pauschalen und Zeitintervallen. Die Vergütung erfolgt ohne Zuzahlung für die Patienten, da die Kosten vollständig von der Berufsgenossenschaft getragen werden.
7. Welche Rolle spielen die Rahmenverträge für die Vergütung? Rahmenverträge legen die Grundlagen für die Vergütung und die Versorgung mit Heilmitteln fest. Sie sichern die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Physiotherapie über alle Bundesländer hinweg.
8. Wie können Praxen die Vergütung und Zuzahlung berechnen? Moderne Praxissoftware und Online-Rechner ermöglichen einen schnellen Blick auf die Gesamtvergütung und die zu erwartenden Zuzahlungen, auch bei komplexen Verordnungen mit vielen Behandlungseinheiten.
9. Welche Kurse und Weiterbildungen können Physiotherapeuten wählen?Physiotherapeuten können sich beispielsweise in Bobath, Vojta oder Elektrotherapie spezialisieren, um ihre Tätigkeiten zu erweitern und die Qualität der Therapie zu steigern.
10. Wann startet die neue Vergütung und ab wann darf sie abgerechnet werden? Die neuen Preise gelten seit dem 1. April 2025 (temporär) und ab dem 1. Juli 2025 dauerhaft. Abrechnung der neuen Preise ist jedoch erst seit Mai 2025 erlaubt, was eine genaue Dokumentation im Praxisbetrieb erfordert.