-
Heilmittel
- Ergotherapie
- Physiotherapie
- Podologie
- Logopädie
-
Transport- und Rettungsdienste
- Rettungsdienste
- Krankenbeförderung und -transport
- Taxi- und Mietwagen
Heilmittel
Transport- und Rettungsdienste
Heilmittel
Hilfsmittel
Transport- und Rettungsdienste
Die Verhandlungen zur Blankoverordnung für die Physiotherapie sind nun abgeschlossen und die Verhandlungspartner – Physio Deutschland, der Verband Physikalische Therapie (VPT), der Bundesverband selbständiger Physiotherapeuten (IFK), der Berufs- und Wirtschaftsverband der Selbständigen in der Physiotherapie (VDB) sowie der GKV-Spitzenverband – haben bekannt gegeben, dass sie sich in allen wesentlichen Punkten einigen konnten. Die Blankoverordnung, die ab dem 1. November 2024 in Kraft treten soll, umfasst zunächst 114 Diagnosen, insbesondere rund um die physiotherapeutische Versorgung der Schulter. Doch was genau bedeutet das für Patient:innen und Therapeut:innen? In diesem Blogartikel klären wir alle wichtigen Fragen rund um die Blankoverordnung.
Die Blankoverordnung ist ein relativ neues Konzept in der Heilmittelversorgung. Im Gegensatz zur herkömmlichen Verordnung von Heilmitteln, bei der der Arzt oder die Ärztin genau festlegt, welche Behandlungen und in welcher Frequenz diese durchgeführt werden sollen, gibt die Blankoverordnung den Physiotherapeut:innen mehr Freiraum. Der Arzt oder die Ärztin stellt lediglich die Diagnose, während der Leistungserbringer die konkreten Heilmittel und die Anzahl der Behandlungen, sowie die Behandlungsfrequenz selbstständig festlegt. Dies ermöglicht eine individuellere und oft auch schnellere Behandlung der Patient:innen.
Die Verhandlungen zur Blankoverordnung waren ein langer Prozess. Verschiedene Interessen mussten unter einen Hut gebracht werden. Die Physiotherapie-Verbände Physio Deutschland, VPT, IFK und VDB haben in den letzten Monaten intensiv mit dem GKV-Spitzenverband verhandelt. Ein zentrales Anliegen war dabei, die erweiterte Versorgungsverantwortung der Physiotherapeut:innen zu betonen und zu sichern. Das bedeutet, dass Physiotherapeuten nicht nur die Behandlung durchführen, sondern auch die Verantwortung für den gesamten Behandlungsverlauf tragen.
Anmeldung bald möglich!
Die Blankoverordnung, die am 1. November 2024 starten soll, wird zunächst 114 Diagnosen umfassen. Diese Diagnosen beziehen sich auf die physiotherapeutische Versorgung der Schulter und beschränken sich somit auf Indikationen aus der Diagnosegruppe EX, einem häufigen Problemfeld sowohl bei jungen als auch bei älteren Patient:innen. Zu den Diagnosen zählen unter anderem:
Die Auswahl dieser Diagnosen zeigt, dass der Fokus auf häufigen und zugleich komplexen Schulterproblemen liegt, die in der Praxis oft langwierige und intensive Therapieansätze erfordern.
Im Rahmen der Verhandlungen zur Blankoverordnung wurden zwei wesentliche Neuerungen eingeführt, um die Qualität der Versorgung zu gewährleisten und die Arbeit der Physiotherapeut:innen zu unterstützen: das Ampelsystem und die zusätzlichen Leistungspositionen.
Das Ampelsystem
Das Ampelsystem liegt folgenden Annahmen zu Grunde:
Das Ampelsystem soll den physiotherapeutischen Leistungserbringer dabei gezielt unterstützen, die optimale Menge an Behandlungsmaßnahmen zu planen und eine ausgewogene Therapiegestaltung zu gewährleisten.
Zusätzliche Leistungspositionen
Eine weitere wichtige Neuerung im Rahmen der Blankoverordnung sind die zusätzlichen Leistungspositionen, die eingeführt wurden, um den erweiterten Versorgungsanspruch der Physiotherapeut:innen zu unterstützen. Zu diesen gehören:
Diese zusätzlichen Leistungspositionen sorgen dafür, dass Physiotherapeuten für ihre Arbeit angemessener vergütet werden.
Nachfolgend weitere, relevante Kriterien zu dieser neuen Vereinbarung im Überblick:
Die oben beschriebene Vereinbarung enthält eine Protokollnotiz, die besagt, dass die Verhandlungspartner nach dem 31.12.2025 über die Möglichkeit verhandeln werden, den Indikationsbereich für die erweiterte Versorgungsverantwortung in der Physiotherapie zu vergrößern.
Selbstverständlich sind die Besonderheiten der Blanko-Verordnung in unserer Branchensoftware thevea vollständig integriert. Alle relevanten Funktionen sind in unseren Produkten an den passenden Stellen berücksichtigt, sodass Ihre Abrechnungen stets gemäß den aktuellen Vorgaben problemlos durchgeführt werden können.