Die erste E-Verordnung: Häusliche Krankenpflege

Die erste E-Verordnung: Häusliche Krankenpflege

Die E-Verordnung für „Häusliche Krankenpflege“ (heutiges Muster 12a) wird nach der Einführung des E-Rezepts für „Arzneimittel“ der erste digitale Verordnungsprozess für die „Sonstigen Leistungserbringer“ sein. Die Komplexität der gesamten Ablaufkette ist hierbei beispielhaft. Aus diesem Grund soll die E-Verordnung Häusliche Krankenpflege als Blaupause für weitere Versorgungsbereiche dienen.

Die Zielsetzung ist klar: Es soll ein vollständig papierloser Versorgungs- und Abrechnungsprozess entstehen – sowohl für den Bereich SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung: E-Verordnung „Häusliche Krankenpflege“) als auch für den Bereich SGB XI (Soziale Pflegeversicherung).

Die gesetzlichen Grundlagen für die E-Verordnung Häusliche Krankenpflege sind definiert. Die Anbindungspflicht für ambulante Pflegedienste bestand bis zum 1. Juli 2025. Rund 16.000 ambulante Einrichtungen müssen an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden werden, unter anderem, um Nachrichten via „KIM“ übermitteln zu können. Der Anbindungsprozess ist in vollem Gange, und es kommen regelmäßig weitere Pflegedienste hinzu.

Der gesetzliche Einführungstermin für die E-Verordnung Häusliche Krankenpflege ist der 1. Juli 2026, wobei die aktuelle Roadmap bis zur finalen Einführung eine zeitliche Verschiebung bis ins Jahr 2027 vorsieht.

Für den Bereich SGB XI existiert bereits eine Technische Anlage, die die Spezifikationen für den sogenannten „E-Leistungsnachweis“ (eLNW) enthält. Dieser eLNW umfasst sämtliche Versorgungsdaten sowie die digitale Unterschrift der pflegebedürftigen Person.

Ab dem 1. Dezember 2026 soll die Abrechnung der SGB XI-Leistungen mittels eLNW über „KIM“ von allen Pflegediensten beziehungsweise deren Abrechnungsdienstleistern und den Krankenkassen umgesetzt werden. Vorab werden die Abläufe in entsprechenden Testverfahren zwischen Pflegediensten, Software- und Abrechnungsdienstleistern sowie Krankenkassen erprobt.

Die opta data Gruppe ist als Dienstleister für Pflegebetriebe an der gesamten Prozesskette beteiligt. Verschiedene Gruppenunternehmen tragen dazu bei, dass Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur angebunden werden, eine TI-fähige Branchensoftware erhalten und die Abrechnung mit den Krankenkassen gemäß den gesetzlichen Anforderungen erfolgt.

Darüber hinaus ist opta data – neben weiteren Abrechnungs- und Softwarehäusern – Gründungsmitglied im „Verband für digitale Standards in der Pflege“ (VdSP). Gemeinsam bringen die Mitglieder ihre Lösungskompetenzen ein und setzen sich für innovative, einheitliche und praxistaugliche Prozesse ein. Der Verband steht hierzu im engen Austausch mit Berufsverbänden, dem GKV-Spitzenverband, der gematik sowie weiteren Interessensvertretungen.

Wir berichten an dieser Stelle über die weiteren Entwicklungen.

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