Was ändert sich durch die Anbindung für den Hilfsmittelbereich?

Das können Hilfsmittelerbringer von der Telematikinfrastruktur erwarten!

Die Telematikinfrastruktur kommt. Was bei Ärzten bereits gängige Praxis ist und Pflegebetriebe in wenigen Monaten umsetzen müssen, liegt mittelfristig – spätestens 2027 – auch bei Hilfsmittelbetrieben auf dem Tisch. Welche Zutaten benötigen Betriebe also, um sich die Telematikinfrastruktur („TI“) möglichst einfach, gehaltvoll und schmackhaft zu machen? Mit Jan Helmig (Geschäftsführer, opta data Gruppe) und Jannis Böhner (Head of Business Consulting, opta data Gruppe) erklären zwei Digitalisierungsexperten, wie ein gelungenes TI-Rezept aussieht.

 

Was ändert sich durch die Anbindung für den Hilfsmittelbereich?

JH: Die TI kann man sich wie eine Datenautobahn vorstellen. Und nur das Gesundheitswesen kann diese Autobahn nutzen, niemand sonst hat Zufahrt. Sie macht den direkten digitalen Austausch der Akteure im Gesundheitswesen untereinander möglich – von dem Abruf und der Bearbeitung von Verordnungen bis zur Patientendokumentation. Deutlich gesagt: Durch die Telematikinfrastruktur werden sich für die Hilfsmittelbranche im alltäglichen Geschäft viele Abläufe ändern. Das hört sich vielleicht erstmal mühsam an, aber die TI ist aus meiner Sicht ganz klar eine Chance, zeit- und kosteneffizienter zu arbeiten.
 

JB: Insbesondere die papierlose Abwicklung von Versorgungen wird für die Branche eine große Veränderung sein. Digitale Verordnungen, weniger Papier– diese Abläufe werden digitalisiert. Das spart im Endeffekt Zeit sowie Geld und bietet gleichzeitig die Möglichkeit, die Patienten individueller und ganzheitlicher zu versorgen. Die TI ermöglicht eine schnellere und effektivere Beschaffung der versorgungsrelevanten Informationen und vereinfacht beispielsweise die Kommunikation zwischen Leistungserbringer:innen und Ärzt:innen. Auch das Entlassmanagement nach einem Klinikaufenthalt wird einfacher abgebildet. Schlussendlich führt das alles zu einer Sache: der besseren Versorgung der Patient:innen!

 

Die Telematikinfrastruktur soll alle Akteure des Gesundheitswesens miteinander vernetzen. Was muss eine Softwarelösung künftig können, damit der Betrieb angebunden werden kann?

JH: Eine Software muss alle relevanten Anwendungen der TI abbilden können – das umfasst z. B. die elektronische Verordnung und die elektronische Patientenakte oder auch die Kommunikation im Medizinwesen. Und das alles natürlich auch mit der entsprechenden Datensicherheit: Eine Software muss also zum Beispiel mit Kartenterminals und einem sogenannten Konnektor – einer Verschlüsselungsmaschine für die TI – arbeiten können, um Zugang zur TI zu erhalten.
 

JB: Datensicherheit wird bei der Telematikinfrastruktur großgeschrieben: Durch die Anbindung an zentrale TI-Dienste werden Daten sicher übertragen. Hier müssen sich Hilfsmittelbetriebe aber keine Sorgen über eine Neuanschaffung machen: Der Primärsystemanbieter muss durch ein Update der Software dafür sorgen, dass diese TI-fähig ist. Den größten Nutzen bietet eine enge Integration der TI-Fachanwendung in ihrer Software.

 

Der Anschluss der Hilfsmittel-Leistungserbringer an das digitale Netzwerk ist für 2027 geplant. Warum sollten sich die Betriebe bereits jetzt mit dem Thema beschäftigen?

JH: Der verpflichtende Anschluss für alle Hilfsmittelbetriebe kommt 2027. Eine freiwillige Teilnahme ist bald möglich, wodurch Betriebe in Ruhe die TI testen sowie Abläufe ausprobieren können. Durch dieses Feedback können alle Marktteilnehmer am fachlichen Diskurs und somit am Gestaltungsprozess teilhaben und Einfluss nehmen! Daher ist eine frühe Beschäftigung mit dem Thema sinnvoll.
 

JB: Es heißt nicht umsonst: „Eine gute Vorbereitung ist die halbe Miete“. Wer heute schon damit beginnt, sich mit der TI zu beschäftigen und seine Prozesse sukzessive an die TI anpasst, der gestaltet sich selbst den Übergang so unkompliziert wie möglich. Wenn man sich jedoch kurz vor Start von der TI überraschen lässt, wählt man – meiner Meinung nach – den komplizierteren Weg. Das normale Tagesgeschäft für Leistungserbringer:innen ist schon fordernd genug. Zusätzlich kurzfristig Kapazitäten für die TI-Umstellung im Betrieb aufzubringen, erzeugt einen Druck, der ganz einfach vermeidbar ist. Denn die TI geht nicht weg: Sie ist der Grundstein für ein zukunftsfähiges, digitales Gesundheitssystem! Früher oder später muss man sich also damit beschäftigen. Und warum nicht früh genug starten, sodass man am Ende kaum noch etwas von der Umstellung merkt?
 

Übrigens: opta data hat bereits unzählige Teilnehmer in anderen Berufsgruppen erfolgreich an die TI angebunden! Mit unserer digitalen Schnittstelle connect bereiten wir auch heute schon digitale Daten- und Geldflüsse vor. Wir wissen, wie man die Anbindung möglichst reibungslos gestaltet!

 

Mit dem ‚Pilotprojekt eVerordnung‘ gibt es vom BIV-OT, in Kooperation mit der opta data Gruppe, die TI bereits „zum Anfassen“. Wie müssen wir uns das Projekt konkret vorstellen – was wird dem Leistungserbringer gezeigt?

JB: Das Pilotprojekt bietet tatsächlich die TI „zum Anfassen“: Auf Messen können Leistungserbringer am opta data Stand den kompletten Prozess selbst ausprobieren – von der eigenen Ausstellung einer eVerordnung bis hin zu deren Einlösung und der dazugehörigen Softwareverarbeitung. So bekommen Sie einen ersten Einblick, wie die eVerordnung bereits heute in unseren Branchenlösungen umgesetzt und verarbeitet wird – insbesondere der integrative Ablauf steht hier im Fokus. So können die Leistungserbringer etwaige Unsicherheiten abbauen und sich direkt vor Ort ein Bild von den Vorteilen verschaffen.

 

Der Start der TI – siehe E-Rezept – verlief holprig. Wird der aktuelle Zeitplan nach Ihrer Einschätzung überhaupt Bestand haben?

JH: Zugegeben: Der Zeitplan ist für alle Beteiligten durchaus ambitioniert. Zudem ist die Situation aktuell sehr dynamisch. Aber die TI wird kommen – das steht fest. Und wir als opta data sind absolut von den Vorteilen und der Sinnhaftigkeit der Digitalisierung auf Basis der TI überzeugt!
Um die Umstellung und den Prozess für die Betriebe so einfach wie möglich zu machen, empfehlen wir den Leistungserbringern, sich mit Vorlauf zu informieren und das Thema bei den Dienstleistern und Softwareherstellern früh genug anzusprechen.

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