Fehler bei der Transportscheinabrechnung führen bei einer Vielzahl unserer Kund:innen immer wieder dazu, dass die Abrechnung beim Kostenträger abgelehnt wird. Einige dieser Fehler klingen zwar banal, treten aber dennoch immer wieder auf. Wussten Sie zum Beispiel, dass einer der häufigsten Absetzungsgründe ist, dass die Originalverordnung nicht eingereicht wurde?
Insgesamt 898 Absetzungen verbuchten opta data Kund:innen im Jahr 2024 aufgrund der fehlenden Originalverordnung. Allein durch dieses Versäumnis fehlten unseren Kund:innen insgesamt rund 384.614 € in den Kassen.
Wichtig ist also: Die Originalverordnung muss grundsätzlich immer eingereicht werden. Bei Serienfahrten (Dauerverordnungen) ist es erforderlich, dass die Originalverordnung bei der ersten Einreichung beigefügt wird. Für alle weiteren Einreichungen innerhalb der Serienfahrt genügt jedoch eine Kopie.
Außerdem sollten Sie die Verjährungsfristen beachten. Wir empfehlen, erbrachte Leistungen auf Grundlage von Kassenverträgen zeitnah abzurechnen. Falls im Kassenvertrag keine Regelung enthalten ist, gilt ein Richtwert von drei Jahren.
Um solche Fehler zu vermeiden und Abrechnungsprozesse zu optimieren, bietet die opta data Akademie praxisnahe Schulungen an, die von erfahrenen Dozent:innen geleitet werden. Im aktuellen kostenfreien Webinar mit Robert Zipprick geht es um die häufigsten Fehler bei der Abrechnung. Klingt interessant? Hier können Sie sich kostenfrei anmelden:
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