1. Verwenden Sie den vorgeschriebenen Routenplaner
Im Kassenvertrag ist klar geregelt, welcher Routenplaner für die Ermittlung der Kilometer verwendet werden muss. Abweichungen hiervon führen schnell zu Beanstandungen und Absetzungen. Nutzen Sie daher ausschließlich den im Vertrag angegebenen Routenplaner.
2. Kürzeste Route statt schnellster Route
Eine häufige Fehlerquelle ist die Wahl der schnellsten statt der kürzesten Route. Die Krankenkassen akzeptieren in der Regel nur die Kilometerangabe der kürzesten Strecke. Achten Sie also darauf, dies bei der Planung zu berücksichtigen.
3. Kilometerpauschalen berücksichtigen
In manchen Fällen sind bereits Kilometer in der Pauschale enthalten. Diese müssen von der Gesamtkilometeranzahl abgezogen werden.
4. Zuschläge und Kilometer vollständig angeben
Besonders bei der Erstabrechnung ist es entscheidend, alle Zuschläge und Kilometer vollständig anzugeben. Beachten Sie dabei, dass bestimmte Zuschläge nachträglich nicht mehr berechnet werden können.
5. Wartezeiten richtig dokumentieren
Wenn während einer Fahrt Wartezeiten entstehen, müssen diese für jeden Fahrtag separat aufgeführt werden. Wichtig: Die Patientin oder der Patient muss die angegebenen Wartezeiten bestätigen. Ohne eine entsprechende Bestätigung können diese Zeiten nicht für die Abrechnung berücksichtigt werden.
Durch eine präzise Dokumentation der Kilometerangaben können Sie einen der am häufigsten auftretenden Absetzungsgründe vermeiden.
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