Durchgeblickt

Krankenfahrten reibungslos abrechnen – Fehler erkennen & Absetzungen vermeiden - Teil 3

Unsere Blogreihe zu den Top-Absetzungsgründen

Um eine reibungslose Abwicklung ihrer Transportscheinabrechnung zu gewährleisten, gibt es einiges zu beachten. Unvollständige Angaben oder vergessene Unterlagen – das sind Fehler, die bei einer Vielzahl unserer Kund:innen immer wieder auftreten und dazu führen, dass die Abrechnung beim Kostenträger abgelehnt wird – es kommt zur Absetzung.

In unserer Blogreihe „Durchgeblickt –Transportscheine reibungslos abrechnen“ möchten wir die häufigsten Absetzungsgründe unserer Kund:innen beleuchten und Lösungen aufzeigen, wie Ihre Abrechnung in Zukunft reibungslos verläuft. 

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  • Transport- und Rettungsdienst
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Fehlerhafte Angaben bei der Kilometerberechnung gehören zu den häufigsten Ursachen für Absetzungen in der Abrechnung von Krankenfahrten. Dies zeigt sich deutlich in den Zahlen aus dem Jahr 2024: Unsere Kund:innen meldeten insgesamt ca. 100 Absetzungen, die zu einer Summe von 49.404,78 € an abgesetzten Beträgen führten. Ein Großteil dieser Absetzungen hätte mit genauerer Planung und Dokumentation vermieden werden können.

Um Ihnen dabei zu helfen, den Grund für Ihre Absetzung zu verstehen, beleuchten wir heute den Absetzungsgrund „Kilometerangabe“ und zeigen auf, worauf Sie achten sollten.

1. Verwenden Sie den vorgeschriebenen Routenplaner

Im Kassenvertrag ist klar geregelt, welcher Routenplaner für die Ermittlung der Kilometer verwendet werden muss. Abweichungen hiervon führen schnell zu Beanstandungen und Absetzungen. Nutzen Sie daher ausschließlich den im Vertrag angegebenen Routenplaner.

 

2. Kürzeste Route statt schnellster Route

Eine häufige Fehlerquelle ist die Wahl der schnellsten statt der kürzesten Route. Die Krankenkassen akzeptieren in der Regel nur die Kilometerangabe der kürzesten Strecke. Achten Sie also darauf, dies bei der Planung zu berücksichtigen.

 

3. Kilometerpauschalen berücksichtigen

In manchen Fällen sind bereits Kilometer in der Pauschale enthalten. Diese müssen von der Gesamtkilometeranzahl abgezogen werden. 

 

4. Zuschläge und Kilometer vollständig angeben

Besonders bei der Erstabrechnung ist es entscheidend, alle Zuschläge und Kilometer vollständig anzugeben. Beachten Sie dabei, dass bestimmte Zuschläge nachträglich nicht mehr berechnet werden können. 

 

5. Wartezeiten richtig dokumentieren

Wenn während einer Fahrt Wartezeiten entstehen, müssen diese für jeden Fahrtag separat aufgeführt werden. Wichtig: Die Patientin oder der Patient muss die angegebenen Wartezeiten bestätigen. Ohne eine entsprechende Bestätigung können diese Zeiten nicht für die Abrechnung berücksichtigt werden.

Durch eine präzise Dokumentation der Kilometerangaben können Sie einen der am häufigsten auftretenden Absetzungsgründe vermeiden.

Haben Sie noch Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Abrechnung? Schreiben Sie uns unter transporte@optadata.de oder rufen Sie an: 0201 695049-84 – wir helfen Ihnen gerne weiter!

 

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Wir freuen uns darauf, Sie bald persönlich kennenzulernen!

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