Durchgeblickt

Krankenfahrten reibungslos abrechnen: Fehler erkennen und Absetzungen vermeiden
Teil 5

Bild einer Person, die mit ihrer Hand einen Kreis formt und dort durchblickt

Unsere Blogreihe zu den Top Absetzungsgründen

Um eine reibungslose Abwicklung ihrer Transportscheinabrechnung zu gewährleisten, gibt es einiges zu beachten. Unvollständige Angaben oder vergessene Unterlagen – das sind Fehler, die bei einer Vielzahl unserer Kund:innen immer wieder auftreten und dazu führen, dass die Abrechnung beim Kostenträger abgelehnt wird – es kommt zur Absetzung.

In unserer Blogreihe „Durchgeblickt – Transportscheine reibungslos abrechnen“ möchten wir die häufigsten Absetzungsgründe unserer Kund:innen beleuchten und Lösungen aufzeigen, wie Ihre Abrechnung in Zukunft reibungslos verläuft. 

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  • Zuletzt aktualisiert:
  • Transport- und Rettungsdienst
  • 3 Min. Lesezeit

Angaben im Versicherten-Block – kleine Fehler, große Wirkung

Ein häufiger Grund für Absetzungen liegt im sogenannten Versicherten- oder Patientenblock der Verordnung. Bereits kleine Unstimmigkeiten oder unvollständige Angaben können dazu führen, dass Krankenkassen die Abrechnung ablehnen.

Deshalb gilt: Prüfen Sie vor der Einreichung alle Patientendaten sorgfältig auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

Folgende Angaben sollten immer kontrolliert werden:

  • Vollständiger Name der Patientin bzw. des Patienten
  • Versichertennummer vorhanden? – Diese ist zwingend gemäß KV-Karte bzw. ärztlicher Verordnung anzugeben. Sofern nicht bekannt, wird die Anschrift und das Geburtsdatum des/der Versicherten übermittelt.
  • Korrektes Geburtsdatum
  • Aktuelle und vollständige Adresse
  • Alternativadressen auf der Rückseite der Verordnung dokumentieren

Tipp aus der Praxis: Auch wenn in der technischen Anlage die Versichertennummer kein Pflichtfeld ist, erhalten wir vermehrt Absetzungen durch die Kostenträger bei fehlender Krankenversichertennummer. Siehe auch Auszug Technische Anlage. Machen Sie gerne den Arzt oder Krankenhaus auf die fehlende Nummer aufmerksam.

Wichtig: Fallen Fehler auf, dürfen diese nicht eigenständig geändert werden: Angaben auf der Vorderseite müssen durch die behandelnde Arztpraxis korrigiert werden.

Werden im Rahmen der Leistungserbringung abweichende Adressen benötigt –beispielsweise bei einer abweichenden Adresse auf einer Privat- oder Zuzahlungsrechnung – müssen diese auf der Rückseite der Verordnung dokumentiert werden. Mit einer kurzen, aber konsequenten Prüfung vor der Abrechnung lassen sich viele Rückfragen und Absetzungen vermeiden.

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