Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) – mehr als nur ein Versicherungsnachweis

Die elektronische Gesundheitskarte, kurz eGK, steckt heute selbstverständlich in fast jeder Geldbörse – gleich neben Ausweis und Bankkarte. Auf den ersten Blick wirkt sie unscheinbar: ein Stück Plastik mit Chip und Foto. Doch in Wahrheit ist sie ein Schlüssel, der Türen öffnet – zum Hausarzt, ins Krankenhaus, zur Therapie. Ohne sie geht fast nichts mehr.

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Was die Karte alles kann

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) macht schon beim Vorzeigen deutlich: Der Versicherungsschutz besteht, ein schneller Nachweis ist sofort erbracht. Das aufgedruckte Foto schützt dabei vor Verwechslungen und macht es Betrüger:innen schwerer, die Karte zu missbrauchen.

Auf der Rückseite zeigt sich ihre europäische Stärke: Dort findet sich die EHIC, die Europäische Krankenversicherungskarte. Sie gilt in Notfällen im Ausland und sichert damit auch jenseits der Landesgrenzen eine medizinische Grundversorgung.

Doch die eGK kann noch mehr, als Stammdaten wie Name, Geburtsdatum oder Versichertennummer speichern. Seit 2020 ist sie ein digitaler Schlüssel für medizinisch wichtige Zusatzinformationen. Dazu gehören Notfalldaten – etwa Hinweise auf Allergien, Vorerkrankungen oder bestehende Vollmachten und Patientenverfügungen. Auch ein elektronischer Medikationsplan kann hinterlegt sein, ebenso wie Verweise auf Behandlungsdaten, die Ärzt:innen oder Kliniken im Bedarfsfall einsehen können.

Sollte der Chip kaputtgehen oder die Karte verlieren, können Patient:innen eine neue Karte bei der Krankenkasse angefordert werden – wenn es schnell gehen soll, hilft die Ersatzbescheinigung.

So wird die eGK zum vielseitigen Begleiter: Sie ist Versicherungsnachweis und Informationsquelle für eine sichere Versorgung. Für Praxen und Einrichtungen wird die Karte zur sicheren Grundlage der Abrechnung.

Auch jenseits der Grenzen gibt die eGK Sicherheit – sie öffnet die Tür zur medizinischen Versorgung in Europa.

Andre Lyhs, Fachexperte Digitalisierung

Vorteile im Überblick

  • Schneller Versicherungsnachweis: Keine umständlichen Rückfragen, sofortige Abrechnung möglich.
  • Relevante Infos auf Abruf: Notfalldaten oder Medikationsplan sofort einsehbar – spart Zeit im Ernstfall.
  • Eindeutige Identifikation: Foto schützt vor Verwechslungen in der Praxis.
  • Weniger Bürokratie: Stammdatenänderungen kommen automatisch von der Kasse – weniger Nachträge in der Patientenakte.
  • Europäische Absicherung: EHIC auf der Rückseite – weniger Aufwand bei Notfällen im Ausland.

Vom Versicherungsnachweis zum Gesundheitsnavigator

Die eGK ist heute schon viel mehr als nur ein Versicherungsnachweis – doch die Entwicklung geht weiter. In den kommenden Jahren soll sie noch stärker mit der elektronischen Patientenakte (ePA) verknüpft werden. So könnten Behandlungsdaten, Laborwerte oder Befunde künftig sicher digital abrufbar sein.

Auch die Nutzung im Alltag wird einfacher: Ersatzbescheinigungen gibt es bereits digital, Rezepte werden elektronisch ausgestellt, und die Karte wird zunehmend mit mobilen Anwendungen kombiniert. Wer will, kann bald per Smartphone denselben Nachweis erbringen wie mit der Plastikkarte im Portemonnaie.

Damit entwickelt sich die eGK Stück Schritt für Schritt zum zentralen Werkzeug der digitalen Gesundheitsversorgung – mit dem Ziel: weniger Bürokratie, mehr Transparenz, bessere Behandlung.

Der Weg zur TI: Karten beantragen Schritt für Schritt

Die elektronische Gesundheitskarte ist für Patient:innen bestimmt. Für den Zugang zur Telematikinfrastruktur hingegen brauchen Praxen und Einrichtungen eigene Schlüssel – den Heilberufsausweis (HBA) oder den Institutionsausweis (SMC-B). Welche Karten Sie dafür beantragen müssen und wie das geht, zeigt unser Leitfaden.

eHealth-Kartenterminal mit zwei Karten
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