Die elektronische Institutionskarte (SMC-B)

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist ein geschütztes Netzwerk, in dem alle Akteure des Gesundheitswesens miteinander verbunden sind. Doch niemand darf einfach so hinein: Einzelpersonen zeigen ihren persönlichen Ausweis, den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Einrichtungen wiederum brauchen ihren eigenen Gemeinschaftsausweis – die SMC-B. Erst wenn beide Elemente klar erkennbar sind, öffnet sich der Zugang und die digitale Zusammenarbeit kann beginnen.

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Was ist die SMC-B?

Die SMC-B (Security Module Card Typ B) ist so etwas wie der digitale Ausweis einer Einrichtung. Sie weist nach: „Ja, diese Praxis, dieser Dienst oder diese Einrichtung gehört dazu und darf hier mitarbeiten.“ Manche nennen sie auch Praxis- oder Institutionsausweis.

Doch die Karte wirkt niemals allein. Zusammen mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) einer Person bildet sie das Duo, das den sicheren Zugang erst möglich macht: Die SMC-B zeigt die Einrichtung, der eHBA die einzelne Person. Nur wenn beide Karten genutzt werden, öffnen sich die Anwendungen der TI.

Mit jeder SMC-B wächst die Gemeinschaft der TI um eine Einrichtung, die dazugehören darf.

Andre Lyhs, Fachexperte Digitalisierung

Alles Wichtige rund um die SMC-B?

Braucht mein Betrieb eine SMC-B?

Die Antwort lautet: ja, sobald Ihre Einrichtung mit der TI arbeiten soll. Denn ohne Institutionskarte erkennt das System die Einrichtung nicht – deshalb können sie sich ohne SMC-B auch gar nicht erst anbinden lassen. Ganz gleich, ob es um das Aktualisieren von Versichertendaten, das Ausstellen von E-Rezepten oder künftige digitale Anwendungen geht – die SMC-B ist immer der Schlüssel, der die Tür öffnet.

Die Telematikinfrastruktur ist bereits seit Juli 2025 für die Pflege verpflichtend. Im Jahr 2026 folgen Heilmittelerbringer, Hilfsmittelerbringer sowie Hebammen.

Wie viele Karten sind notwendig?

Eine Einrichtung mit nur einem Standort kommt mit einer einzigen SMC-B aus. Sobald es aber mehrere Standorte gibt, braucht jeder Standort seinen eigenen Ausweis. Wer zudem mit mobilen Kartenterminals unterwegs ist – etwa bei Hausbesuchen – muss für jedes Gerät eine eigene SMC-B einplanen.

Brauche ich sowohl eHBA als auch SMC-B?

Ja – beide Karten sind zwingend notwendig. Der eHBA bestätigt die Identität der einzelnen Person, die SMC-B die Identität der gesamten Einrichtung. Das ist mehr als nur ein formaler Akt. Es sorgt dafür, dass der Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten doppelt gesichert ist. Erst die Kombination macht die Arbeit in der TI möglich.

Was ist der Unterschied zwischen SMC-B und gSMC-KT?

gSMC-KT ist ebenfalls eine Authentifikationskarte und steht für „gerätespezifische Secure Module Card für Kartenterminals“. Während die SMC-B die Institution authentifiziert, weist die gSMC-KT die Zugriffsberechtigung des TI-fähigen E-Health-Kartenterminals aus. Es wird bei der Bestellung dieses Terminals gleich mitgeliefert. Das Zertifikat ist 5 Jahren gültig – dann muss diese Karte ausgetauscht werden.

Wie lange sind die Karten gültig?

Die Zertifikate Ihrer SMC-B, der eHBA sowie der gSMC-KT sind immer 5 Jahre gültig. Denken Sie daran, rechtzeitig eine neue SMC-B Folgekarte zu bestellen – und diese auch schon einzusetzen, bevor die bisherige Karte abläuft. Nur so bleibt der Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI) ohne Unterbrechung gesichert.

So beantragen Sie die SMC-B!

Die SMC-B ist Ihr digitaler Ausweis in die Gesundheitswelt von morgen. Gemeinsam mit dem eHBA öffnet sie die Tür zur Telematikinfrastruktur. Weil die Beantragung einige Monate dauern kann, sollten Sie frühzeitig starten. Mit unserem Leitfaden wird der Weg zur SMC-B so einfach wie möglich – und Ihr Zugang zur digitalen Gesundheitswelt ist sicher.

eHealth-Kartenterminal mit zwei Karten
opta data

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