Die elektronische Patientenakte (ePA) – Das Herzstück der Gesundheitsversorgung

Noch heute stapeln sich Karteikarten in dicken Ordnern, Befunde verschwinden in Aktenschränken und Rezepte wandern per Faxgerät durch die Republik. Das ist viel Bürokratie! Doch Schritt für Schritt verändert sich dieses Bild. Die elektronische Patientenakte (ePA) bündelt alle Gesundheitsdaten zentral und sicher. Warum die ePA nicht nur Technik ist, sondern den Alltag von Millionen verändern wird, lesen Sie hier.

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Was ist die ePA?

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein digitaler Sammelordner für alle wichtigen Gesundheitsinformationen. Patient:innen können dort ihre medizinischen Daten zentral speichern, verwalten und ihren Ärzt:innen oder Therapeut:innen freigeben. So entsteht ein stets aktuelles Bild der gesundheitlichen Situation – egal, ob es um Diagnosen, Therapien oder Medikationspläne geht.

Das Besondere: Die Nutzung ist freiwillig – aber sofern man nicht widersprochen hat, wurde bereits eine ePA angelegt. Seit Januar 2025 richtet die Krankenkasse automatisch für alle Versicherten eine ePA ein, auf die per App zugegriffen werden kann. Wer das nicht möchte, kann widersprechen und die digitale Patientenakte schließen lassen.

Die ePA bündelt, was bisher verstreut war: von Arztbriefen über Laborwerte bis hin zu Medikationsplänen – und macht diese Informationen für alle Versorger:innen zugänglich.

Andre Lyhs, Fachexperte Digitalisierung

Gesundheitsinformationen strukturiert und sofort verfügbar

Mit der ePA haben Ärzt:innen und Therapeut:innen sofort den Überblick: Befunde, Röntgenbilder, Impfungen oder Medikationspläne stehen strukturiert zur Verfügung. Gleichzeitig behalten Patient:innen die volle Kontrolle. Sie entscheiden, welche Daten hochgeladen und wem sie zugänglich gemacht werden.

  • Transparenz: Alle wichtigen Unterlagen an einem Ort
  • Souveränität: Patient:innen behalten die Datenhoheit
  • Sicherheit: Ärzt:innen sind verpflichtet, Versicherte bei der Erstbefüllung der ePA zu unterstützen – allerdings ausschließlich mit Daten aus dem aktuellen Behandlungskontext (§ 346 Abs. 3 SGB V).

Eltern können die Akte ihrer Kinder bis zum 16. Lebensjahr führen. Auch ohne Smartphone ist die Nutzung der ePA möglich – über eine Desktop-Variante am PC oder mit Unterstützung der Krankenkasse.

Welche Vorteile bringt die ePA?

  • Weniger Papierkram, weniger Bürokratie
  • Schnellere und sicherere Zusammenarbeit zwischen Ärzt:innen, Therapeut:innen, Apotheken und Pflegediensten
  • Individuelle und besser abgestimmte Behandlungspläne
  • Ortsunabhängige Versorgung, die auch unterwegs oder im Urlaub funktioniert
  • Mehr Sicherheit im Notfall, da wichtige Daten sofort abrufbar sind

Datenschutz und Sicherheit

Gesundheitsdaten sind so sensibel wie kaum etwas anderes. Deshalb wird bei der ePA besonders streng hingeschaut: Bevor sie überhaupt genutzt werden darf, muss jede Lösung ein aufwendiges Sicherheitsgutachten bestehen. Erst wenn alle Hürden genommen sind, gibt die gematik grünes Licht. Und dabei arbeitet sie eng mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zusammen – der obersten Instanz für IT-Sicherheit in Deutschland.

Für Patient:innen bedeutet das: Ihre Daten sind geschützt wie in einem Tresor. Alles wird verschlüsselt übertragen und gespeichert. Weder Krankenkassen noch die gematik selbst können Inhalte einsehen. Und jeder Zugriff wird automatisch aufgezeichnet, sodass jederzeit nachvollziehbar ist, wer welche Daten geöffnet hat.

ePA für alle: Das ändert sich

Seit dem 15. Januar 2025 gilt die nächste Entwicklungsstufe der elektronischen Patientenakte: die sogenannte „ePA für alle“. Sie wird automatisch für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet, sofern kein Widerspruch eingelegt wird. Mit dem Start dieser Stufe gehen neue Pflichtaufgaben für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen einher: Ab Oktober 2025 sind sie verpflichtet, bestimmte Dokumente (z. B. Arztbriefe, Befundberichte) in die ePA einzustellen.

Inhaltlich wird die ePA deutlich umfangreicher:

  • Krankenhaus-Entlassungsbriefe, Laborwerte und Befunde sind mindestens in Teilen schon nutzbar bzw. befinden sich in der Umsetzung.
  • Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sind in Planung und auf dem Weg in die ePA.
  • Der TI-Messenger wird in verschiedenen ePA-Apps nach und nach integriert. Er ermöglicht einen sicheren Austausch kurzer Nachrichten zwischen Versicherten und Leistungserbringer:innen.
  • Wer kein Smartphone nutzt, kann die ePA alternativ über eine Desktop-Variante am PC verwenden.

Ab sofort ist die ePA kein Zukunftsprojekt mehr, sondern gelebter Alltag – für Versicherte wie auch für alle Leistungserbringer:innen.

Ihr Zugang zur ePA: So beantragen Sie die Karten

Um die ePA nutzen zu können, brauchen Einrichtungen sichere Zugänge zur Telematikinfrastruktur. Dafür sind elektronische Gesundheitskarten und Heilberufsausweise notwendig. Unser Leitfaden zeigt Schritt für Schritt, wie die Beantragung funktioniert und welche Karten Sie wirklich benötigen.

eHealth-Kartenterminal mit zwei Karten
opta data

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