Hintergrund
Um die Zahlen und Entwicklungen richtig einzuordnen, ist es wichtig zu wissen, welche Produkte von den Kostenträgern in welches „Konto“ gebucht werden müssen:
Hilfsmittel der Orthopädie-Technik
Hier sind die Aufwendungen der Produktgruppen Bandagen (PG 05), Einlagen (PG 08), Hilfsmittel zur Kompressionstherapie (PG 17), Orthesen/Schienen (PG 23), Beinprothesen (PG 24), Schuhe (PG 31), Haarersatz (PG 34), Epithesen (PG 35), Augenprothesen (PG 36), Brustprothesen (PG 37) und Armprothesen (PG 38) zu buchen.
Hilfsmittel der Medizintechnik
Hier zu buchen sind die Aufwendungen der Produktgruppen Absauggeräte (PG 01), Bestrahlungsgeräte (PG 06), Elektrostimulationsgeräte (PG 09), lnhalations- und Atemtherapiegeräte (PG 14), Messgeräte für Körperzustände/-funktionen (PG 21) und Sprechhilfen (PG 27).
Hilfsmittel der Rehatechnik
- Hier sind die Aufwendungen der Produktgruppen Adaptionshilfen (PG 02), Bade- und Duschhilfen (PG 04), Gehhilfen (PG 10), Hilfsmittel gegen Dekubitus (PG 11 ), Kranken-/ Behindertenfahrzeuge (PG 18), Krankenpflegeartikel (PG 19), Lagerungshilfen (PG 20), Mobilitätshilfen (PG 22), Sitzhilfen (PG 26), Stehhilfen (PG 28), Therapeutische Bewegungsgeräte (PG 32) und Toilettenhilfen (PG 33) zu buchen.
- Für die Aufteilung der Ausgaben der doppelfunktionalen Hilfsmittel zwischen KV/PV sind die Quoten auf Grundlage der Richtlinie nach § 40 Abs. 5 Satz 3 SGB XI anzuwenden.
- Ebenfalls sind hier anteilig die Aufwendungen, der Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege (PG 50) auf Grundlage der Richtlinie nach § 40 Abs. 5 Satz 3 SGB XI zu buchen.
Hilfsmittel zum Verbrauch (Homecare)
Hier sind die Aufwendungen der Produktgruppen Applikationshilfen (PG 03), Hilfsmittel bei Tracheostoma (PG 12), lnkontinenzhilfen (PG 15) und Stomaartikel (PG 29) zu buchen.
Hörhilfen
Hier sind die Aufwendungen der Produktgruppe Hörhilfen (PG 13) zu buchen.
Hilfsmittel Sonstige
- Hier sind die Aufwendungen der Produktgruppen Blindenhilfsmittel (PG 07), Kommunikationshilfen (PG 16), Sehhilfen (PG 25) und Verschiedenes (PG 99) zu buchen.
- Hier sind auch Aufwendungen für Hilfsmittel, die einer Produktgruppe nicht eindeutig zugeordnet werden können und keine doppelfunktionalen Hilfsmittel- bzw. Pflegehilfsmittel sind, zu buchen.
Generell gilt: Hilfsmittel, die aufgrund ihrer Zweckbestimmung einer Produktgruppe des Hilfsmittelverzeichnisses zugeordnet werden können, sind entsprechend dieser Zuordnung zu buchen, auch dann, wenn das Produkt nicht im Hilfsmittelverzeichnis gelistet ist.