GKV-Kürzel im Überblick

Was ist erlaubt und was nicht? Bei der Menge der möglichen Kürzel der GKV kann man schonmal den Überblick verlieren. Damit Sie am Ende nicht vor zahlreichen Absetzungen sitzen und mehr Aufwand haben als nötig, haben wir hier für die jeweilige Berufsgruppe die wichtigsten und vor allem erlaubten GKV-Kürzel zusammengefasst. 

Physiotherapie

Dokumentation der Maßnahmen in der Empfangsbestätigung
(gemäß HeilM-RL und GKV-Versorgungsvertrag Physiotherapie vom 01.01.2024)

Offizielle Kürzel & Vertragswortlaut aller Maßnahmen:

PD = Physiotherapeutische Diagnostik (BlankoVO)

BD = Bedarfsdiagnostik (BlankoVO)

KG = allgemeine Krankengymnastik

KG Muko = KG bei Erkrankung Atmungsorgane

KG-ZNS = KG bei ZNS-Erkrankungen Erwachsene

KG-ZNS-Kinder = KG bei ZNS-Erkrankungen (U18)

KG-Gerät = gerätegestützte KG

KG Gruppe = KG mit 2-5 Pat.

KG Gruppe zerebrale Dysfunktionen = KG Gruppe bei zerebraler Dysfunktion 2-4 Kinder bis 14 J.

KG Bewegungsbad

KG Bewegungsbad Gruppe 2-3 | 4-5

KMT = Klassische Massagetherapie

MT = Manuelle Therapie

PM = Periost Massage

SM = Segmentmassage

UWM = Unterwasserdruckstrahlmassage

BGM = Bindegewebsmassage

CM = Colonmassage

Chirogymnastik

Übungsbehandlung = Bewegungstherapie

Übungsbehandlung Gruppe = mit 2-5 Pat.

Übungsbehandlung Bewegungsbad

Übungsbehandlung Bewegungsbad Gruppe 2-3

Übungsbehandlung Bewegungsbad Gruppe 4-5

MLD-30 / MLD-45 / MLD-60 = Manuelle Lymphdrainage 30 Min. / 45 Min. / 60 Min.

Kompressionsbandagierung = eine Extremität

Kompressionsbandagierung beidseitig = zwei Extremitäten

Standardisierte Heilmittelkombination (Heilmittel)

Inhalation = Inhalationstherapie

Warmpackung = Wärmetherapie Warmpackung

Heißluft = Wärmetherapie Heißluft

Heiße Rolle = Wärmetherapie Heiße Rolle

Ultraschall = Wärmetherapie Ultraschall

Traktion = Traktionsbehandlung mit Gerät

Hydroelektrisches Teil- oder Vollbad = Zwei-/Vierzellenbad o. Vollbad

CO2-Trockenbad = Kohlensäuregasbad

Teilbad |Vollbad mit Peloiden

Kältetherapie

Elektrotherapie

Elektrostimulation

Hausbesuch = an privater Wohnadresse

Hausbesuch soziale Einrichtung = z. B. im Heim

Hausbesuch Kurzeitpflege | Tagespflege | Verhinderungspflege = nicht an Wohnadresse

(HB ist kein offizielles Kürzel.)

TM = telemedizinische Leistung (Videotherapie)

Erlaubt sind ausschließlich die Abkürzungen aus Heilmittel-Richtlinie und GKV-Vertrag. Wenn kein Kürzel vorliegt, muss der Wortlaut des Vertrags genutzt werden. Eigene, abweichendende Kürzel können von Kassen abgesetzt werden (erfahrungsgemäß wird aber nicht alles strikt ausgelegt).

Wenn Folgebehandlungen identisch durchgeführt werden, können Sie Wiederholungszeichen nutzen (GKV-FAK, Punkt 17). Beim Wechsel der Maßnahmen ist wieder das Kürzel bzw. der Wortlaut nötig.

Eine Doppelbehandlung kann in einer Zeile bestätigt werden. Dafür muss hinter dem Heilmittel "Doppelbehandlung" ausgeschrieben werden (kein Kürzel vorhanden).

Ergotherapie

Dokumentation der Maßnahmen in der Empfangsbestätigung
(gemäß GKV-Fragen-Antworten-Katalog Ergotherapie, Stand 14.09.2022) 

Zulässige Abkürzungen für die erste Nutzung und beim Wechsel des Heilmittels:

mot.-funkt. Beh. (= Motorisch-funktionelle Behandlung)

Sensomot.-perz. Beh. (= Sensomotorisch-perzeptive Behandlung)

Neuropsych. orientierte Beh. (= Neuropsychologisch orientierte Behandlung)

Hirnleistungstr. (= Hirnleistungstraining)

Psych.-funkt. Beh. (= Psychisch-funktionelle Behandlung)

+ Schiene (= Ergotherapeutische Schiene)

+ HB (= Hausbesuch)

+ Gruppe für Gruppentherapie

TM (= Telemedizinische Leistung)

Doppel o. Doppelbeh. (= Doppelbehandlung)

Wenn Folgebehandlungen identisch durchgeführt werden, können Wiederholungszeichen genutzt werden. Bei Wechsel oder Änderung der Maßnahmen müssen Heilmittel erneut nach den oben beschriebenen Regel notiert werden.

Ab der zweiten Zeile/Nutzung sind Wiederholungszeichen oder diese Kürzel zulässig:

MFB (= Motorisch-funktionelle Behandlung)

SPB (= Sensomotorisch-perzeptive Behandlung)

NOB (= Neuropsychologisch orientierte Behandlung)

HLT(= Hirnleistungstraining)

PFB (= Psychisch-funktionelle Behandlung)

TA (= thermische Anwendung)

Für alle anderen Leistungen wurden keine offiziellen Abkürzung vorgegeben. Sie müssen verständlich und im Wortlaut des Vertrages eingetragen werden.

Beispiel: Beratung zur Integration. Analyse ergoth. Bedarf und Berichte werden nicht auf der VO-Rückseite bestätigt.

Podologie

Dokumentation der Maßnahmen in der Empfangsbestätigung
(gemäß Anlage 1a u. 1b GKV-Vertrag Podologie, Stand 17.06.2024) 

Podologische Behandlung u. HB

Eing. Bef. = Podologische Eingangsbefundung

pod. Beh. kl. = Podologische Behandlung klein - Hornhaut o. Nagel

pod. Beh. kl. = Podologische Behandlung klein - Komplex 35 Min.

pod. Beh. gr. = Podologische Behandlung groß - Komplex 50 Min.

HB gr. = Hausbesuch Zuhause

HB kl. = Hausbesuch soziale Einrichtung

Podologischen Befundung (78030) muss nicht auf der Rückseite dokumentiert werden.

Nagelkorrekturspange

EBF groß = Erstbefundung groß

EBF klein = Erstbefundung klein

Kontrolle = indikationsspezifische Kontrolle Sitz- und Passgenauigkeit

Abschluss = Behandlungsabschluss

Für Verordnungen bis 30.09.25:

Anp. Ross-Fraser = Anpassung einteilige uni- und bilateralen Nagelkorrekturspange

Nachregulierung = Nachregulierung einteilige uni- und bilateralen Nagelkorrekturspange

Anp. mehrteilig = Setzten mehrteilige bilaterale Nagelkorrekturspange

Anp. einteilig = einteilige Kunststoff- oder Metall-Nagelkorrekturspange

Für Verordnungen ab 01.10.2025:

Nsp. Beh. = Nagelspangenbehandlung (für alle Systeme)

+ 15 Min. = Aufschlag für besonderen Aufwand (bis zu 2x pro Termin)

Anfertigung, z. B. von Ross Fraser, muss nicht auf der Rückseite dokumentiert werden. Leistung wird ohne Patient:in erbracht und nicht als Behandlungseinheit gezählt.

Wenn Folgebehandlungen identisch durchgeführt werden, können Wiederholungszeichen genutzt werden. Bei Wechsel oder Änderung der Maßnahmen müssen Heilmittel erneut nach den oben beschriebenen Regel notiert werden.

Logopädie

Dokumentation der Maßnahmen in der Empfangsbestätigung
(gemäß Anlage 3 GKV-Vertrag Logopädie, Stand 01.12.2022) 

Erstdiagnostik und Bedarfsdiagnostik müssen ausgeschrieben werden.

Dokumentation der durchgeführte Behandlungszeit ist ausreichend (z.B. 30).

“Gruppe” wird hinter der Behandlungszeit dokumentiert.

Hausbesuche müssen gemäß Anlage 3 nicht dokumentiert werden.

Für Doppelbehandlungen werden zwei Zeilen genutzt - jede Behandlungseinheit muss einzeln mit identischem Datum dokumentiert und bestätigt werden.

Videotherapie-Einheiten werden mit dem Kürzel “TML” dokumentiert.

Wenn Folgebehandlungen identisch durchgeführt werden, können Wiederholungszeichen genutzt werden. Bei Wechsel oder Änderung der Maßnahmen müssen Heilmittel erneut nach den oben beschriebenen Regel notiert werden.

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