3. Zulassungsempfehlungen durch die Krankenkassen
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung nennt Zulassungsempfehlungen, um bundesweit einheitliche Bedingungen für die Heilmittelerbringung gewährleisten zu können. Durch diese Empfehlungen soll eine qualitativ hochwertige Versorgung Ihrer Patient:innen sicher gestellt werden, die dem Stand der allgemeinen medizinischen Erkenntnisse nachkommen. Neben den allgemeinen Zulassungsbedingungen, wie einer abgeschlossenen Berufsausbildung, finden Sie in den Zulassungsempfehlungen konkrete Voraussetzungen einer Zulassung für Ihren Heilberuf.
Die Empfehlungen wurden vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen aktualisiert und verbessert. Seit 2018 gelten sie für folgende Heilberufe: Ergotherapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, Podologie, Bereiche der physikalischen Therapie und für den Bereich der Ernährungstherapie.
Bei den Zulassungsempfehlungen handelt es sich unter anderem um die Räumlichkeiten Ihrer Praxis: Wie genau muss ein Behandlungsraum aussehen und auf welche Personen der Praxis bezieht sich die Zulassung? Welche Ausstattung braucht Ihre Praxis und welche organisatorischen Anforderungen gibt es? Welche Heilmittelpraxen sind nicht zulassungsfähig? Um diese Fragen zu beantworten schauen Sie sich den§ 124, Absatz 4 nach dem Sozialgesetzbuch 5 an, der vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgesetzt wurde.