Heilmittelverordnung Gültigkeit: Alles zu
Fristen und Regelungen

Einführung

Ein Patient steht vor Ihrer Praxis und fragt besorgt, ob seine Physiotherapie-Verordnung noch gültig ist. Diese Situation kennen Sie sicher aus Ihrem Praxisalltag. Die korrekte Ausstellung einer Heilmittelverordnung ist die Basis für eine vernünftige Patientenversorgung und dient Ihnen als Heilmittelerbringer dazu, dass Abrechnung ihrer Leistungen reibungslos funktioniert, da es bei kleinen Fehlern auf der Verordnung zu Problemen wie Absetzungen durch die Krankenkassen kommen kann. 

Seit der großen Reform der Heilmittel-Richtlinie 2021 haben sich die Fristen und Regelungen grundlegend geändert. Dieser Leitfaden gibt Ihnen einen vollständigen Überblick über alle aktuellen Bestimmungen zur Heilmittelverordnung und interessante Tipps so wie Angebote aus der opta data Lösungswelt. 

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Wesentliche Informationen im Überblick

  • Standardgültigkeit: Heilmittelverordnungen sind grundsätzlich 28 Tage nach Ausstellung gültig.
  • Dringlichkeit: Bei dringlichem Behandlungsbedarf muss die Therapie innerhalb von 14 Tagen beginnen.
  • Blankoverordnungen: Erweiterte Gültigkeit von bis zu 16 Wochen für Physiotherapie und Ergotherapie.
  • Verordnungsfall: Endet automatisch sechs Monate nach dem letzten Verordnungsdatum ohne weitere Verordnung.
  • Flexibilität: Die Gültigkeitsdauer variiert je nach Heilmittelbereich und Verordnungsart.

Grundsätzliche Gültigkeitsdauer von Heilmittelverordnungen

Die Reform von 2021 brachte eine entscheidende Verbesserung für Patienten: Die Standardgültigkeit von Heilmittelverordnungen wurde von 14 auf 28 Tage verlängert. Diese Änderung gilt einheitlich für alle Heilmittelbereiche – Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie. In den verschiedenen Bereichen kommen unterschiedliche Therapieformen zur Anwendung, die je nach Fachgebiet und Erkrankung variieren können. Zudem gibt es eine Vielzahl von Formen der Heilmittelverordnung, die in den jeweiligen Bereichen individuell angepasst werden, um den spezifischen Bedürfnissen der Patienten gerecht zu werden.

Die 28-Tage-Regel im Detail

Die Frist beginnt am Ausstellungsdatum der Verordnung und läuft kalendertäglich. Die Dauer der Gültigkeit der Verordnung ist entscheidend für die Planung der Behandlung, da sie den Zeitraum festlegt, in dem die Therapie begonnen und durchgeführt werden kann. Innerhalb von 28 Tagen muss der erste Behandlungstermin stattfinden, damit die Krankenkasse die Leistungen übernimmt. Diese Verlängerung gegenüber der früheren 14-Tage-Frist gibt Patienten deutlich mehr Spielraum bei der Terminsuche – ein wichtiger Vorteil in Zeiten langer Wartelisten.

Verkürzte Frist bei dringlichem Behandlungsbedarf

Wenn Sie auf der Verordnung einen dringlichen Behandlungsbedarf markieren, gelten weiterhin die strengeren Fristen: Aufgrund des festgestellten Behandlungsbedarfs muss die Behandlung dann innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung beginnen. Diese Regelung stellt sicher, dass Patienten mit akuten Beschwerden schnell versorgt werden.

Verordnungsart

Gültigkeitsdauer

Behandlungsbeginn

Standard-Heilmittelverordnung28 TageInnerhalb von 28 Tagen
Dringliche Verordnung14 TageInnerhalb von 14 Tagen
Blankoverordnung16 WochenFlexible Gestaltung

 

Besonderheiten bei Blankoverordnungen

Blankoverordnungen revolutionieren die Heilmittelversorgung durch ihre erweiterte Gültigkeitsdauer von bis zu 16 Wochen. Im Unterschied zu anderen Verordnungsformen zeichnet sich die Blankoverordnung durch ihre besondere Form aus, bei der der Verordner dem Therapeuten die Entscheidung über Dauer, Art und Intensität der Therapie überlässt.

Diese innovative Verordnungsform gibt Therapeuten die Möglichkeit, Umfang und Art der Behandlung eigenständig festzulegen – eine deutliche Stärkung der therapeutischen Fachkompetenz. Die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung der Therapie liegt somit direkt bei den Therapeuten, was deren Verantwortung und Flexibilität erheblich erhöht.

Bereiche und Anwendung

Blankoverordnungen sind verfügbar für:

  • Physiotherapie (einschließlich Krankengymnastik und Massagen),
  • Ergotherapie,

Die Zuordnung der Heilmittel zu diesen Bereichen ist im Heilmittelkatalog geregelt.

Aktuelle Entwicklungen

Ein besonderer Meilenstein: Seit November 2024 stehen Blankoverordnungen in der Physiotherapie für 114 spezifische Schulter-Diagnosen zur Verfügung. Diese Erweiterung zeigt den Trend zur zunehmenden Einbindung therapeutischer Expertise in die Behandlungsplanung.

Auf dem Verordnungsformular müssen Sie bei Blankoverordnungen deutlich „BLANKOVERORDNUNG“ eintragen. Eine moderne Praxissoftware wie thevea unterstützt Sie dabei, indem sie automatisch anhand der ICD-10-Codes prüft, ob eine Blankoverordnung möglich ist. Die korrekte Erfassung und Übermittlung aller relevanten Daten, wie Diagnosen, ICD-10-Codes und Therapiedaten, ist dabei essenziell für eine ordnungsgemäße Dokumentation und eine reibungslose Abrechnung.

Der Verordnungsfall und seine Bedeutung

Ein Verordnungsfall fasst alle Verordnungen zusammen, die sich auf denselben Patienten, denselben Arzt, dieselbe Diagnose und denselben Heilmittelbereich beziehen. Diese Systematik ist entscheidend für die Abrechnung und Wirtschaftlichkeitsprüfung.

Zeitliche Begrenzung

Jeder Verordnungsfall endet automatisch sechs Monate nach dem letzten Verordnungsdatum, sofern keine weitere Verordnung erfolgt. Diese Regelung verhindert, dass Verordnungsfälle unbegrenzt fortgeführt werden.

Neue Verordnungsfälle entstehen durch:

  • Wechsel des verordnenden Arztes,
  • Verordnung eines anderen Heilmittels,
  • Neue Diagnose im gleichen Heilmittelbereich,
  • Ablauf der 6-Monats-Frist.

Diese Struktur ist besonders wichtig für Ihre Praxis, da sie die Grundlage für die Budgetierung und Wirtschaftlichkeitsprüfung bildet. Leistungserbringer können so nachvollziehen, wie sich Therapievolumina entwickeln.

Gültigkeitsregelungen bei verschiedenen Verordnungsarten

Je nach Art der Verordnung gelten unterschiedliche Anforderungen für die Gültigkeit und den Behandlungsbeginn, wobei die Gültigkeit der Verordnung auch für die Durchführung und Abrechnung der Heilmittelbehandlung relevant ist.

Erstverordnungen

Für die erste Verordnung eines Heilmittels gilt immer die 28-Tage-Frist (oder 14 Tage bei Dringlichkeit). Wichtig: Ärzte dürfen Erstverordnungen nur nach einer persönlichen Untersuchung des Patienten ausstellen.

Folgeverordnungen

Hier gibt es mehr Flexibilität: Folgeverordnungen können auch per Videosprechstunde ausgestellt werden, sofern der Patient hinreichend bekannt ist und keine neue gründliche Untersuchung erforderlich ist.

Telefonische Verordnungen

Diese sind nur nach einer vorausgegangenen persönlichen Untersuchung oder Videosprechstunde zulässig. Die Dokumentation dieser Verordnungen muss besonders sorgfältig erfolgen.

Gut zu wissen!

Die Telematikinfrastruktur ermöglicht eine sichere Übertragung der Verordnungsdaten, wobei die vollständige und korrekte Übermittlung aller relevanten Informationen für eine rechtssichere digitale Verordnung besonders wichtig ist.
Nutzen Sie eine TI-fähige Praxissoftware wie thevea, um Verordnungen sicher digital zu übermitteln.

Diagnose und Kodierung:
Bedeutung für die Verordnung

Die korrekte Diagnose und deren exakte Kodierung sind das Fundament jeder Heilmittelverordnung. Nur wenn die Diagnose eindeutig dokumentiert und mit dem passenden ICD-10-Code versehen ist, kann die Verordnung von Ihnen als  Heilmittelerbringer entsprechend genutzt werden. Die Heilmittel-Richtlinie schreibt vor, dass jede Verordnung auf einer medizinisch nachvollziehbaren Diagnose basieren muss – dies ist nicht nur für die medizinische Qualitätssicherung, sondern auch für die spätere Abrechnung mit den Krankenkassen unerlässlich.

Die Auswahl des richtigen ICD-10-Codes ist dabei mehr als eine Formalität: Sie entscheidet darüber, ob ein bestimmtes Heilmittel verordnet werden darf und ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können dazu führen, dass die Abrechnung abgelehnt wird oder Nachfragen entstehen, die den Praxisalltag unnötig belasten. Moderne Praxissoftware und die Telematikinfrastruktur unterstützen Sie dabei, die korrekten Angaben schnell und sicher zu erfassen und zu übermitteln.

Gerade bei der Verordnung von Heilmitteln im Rahmen komplexer Diagnosen oder bei langfristigem Heilmittelbedarf ist die sorgfältige Dokumentation der ICD-10-Codes unerlässlich. Sie bildet die Grundlage für die Prüfung durch die Krankenkassen und sichert die Vergütung Ihrer Leistungen. Nutzen Sie daher die Möglichkeiten der digitalen Unterstützung, um Fehler zu vermeiden und die Heilmittelverordnung optimal zu gestalten.

Praktische Umsetzung und Dokumentation

Die korrekte Dokumentation ist entscheidend für die Gültigkeit Ihrer Verordnungen. Insbesondere ist es wichtig, alle durchgeführten Heilmittelbehandlungen vollständig und nachvollziehbar zu dokumentieren, diese müssen auf dem standardisierten Verordnungsvordruck Muster 13 erfolgen.

Wichtige Dokumentationsanforderungen:

  • Vollständige Angaben: Diagnose, Therapieziel, Behandlungsmenge und Behandlungseinheiten.
  • Korrekte ICD-10-Codierung: Grundlage für die Prüfung möglicher Blankoverordnungen.
  • Dringlichkeitsvermerk: Bei entsprechendem Behandlungsbedarf deutlich markieren.
  • Datum: Das Verordnungsdatum bestimmt den Fristbeginn.
  • Dokumentation der Maßnahmen: Die im Rahmen der Heilmittelverordnung durchgeführten Maßnahmen müssen vollständig und nachvollziehbar dokumentiert werden.

Technische Unterstützung,
digitale Abrechnungslösungen und Sonderregelungen

Systeme wie thevea sind TI-ready und gewährleisten eine sichere und effiziente Nutzung der Telematikinfrastruktur. Dadurch wird die elektronische Übermittlung der Verordnungen vereinfacht und Fehlerquellen minimiert.

Darüber hinaus bietet opta data fachkundige Expertenberatung, die Sie bei komplexen Fragestellungen rund um Heilmittelverordnungen, Abrechnung und rechtliche Anforderungen unterstützt. Mit digitaler Unterstützung und professioneller Beratung meistern Sie den Praxisalltag effizient und sorgen für eine reibungslose Abwicklung Ihrer Heilmittelverordnungen.

Besonderer Verordnungsbedarf

Schwer erkrankte Patienten fallen unter spezielle Regelungen, die teilweise außerhalb der Wirtschaftlichkeitsprüfung liegen. Diese Verordnungsbedarfe ermöglichen eine intensivere Behandlung ohne die üblichen Mengenbegrenzungen.

Psychotherapeuten-Verordnungen

Seit 2021 können auch Psychotherapeuten eigenständig bestimmte Heilmittel verordnen. Der Psychotherapeut trägt dabei die Verantwortung für die korrekte Ausstellung und Dokumentation der Heilmittelverordnung gemäß den geltenden Richtlinien. Für diese gelten eigene Regelungen bezüglich Gültigkeit und Dokumentation.

Ausblick: Trends und zukünftige Entwicklungen

Die Heilmittelversorgung befindet sich im Wandel. Experten schätzen, dass mittelfristig bis zu 10 % aller physiotherapeutischen Verordnungen als Blankoverordnungen ausgestellt werden könnten. Dies unterstreicht die zunehmende Bedeutung der therapeutischen Qualifikation.

Weitere Trends zeigen sich in der Digitalisierung: Die Integration telemedizinischer Verfahren wird zunehmen, ebenso wie die Nutzung der Telematikinfrastruktur für die elektronische Verordnung. Gleichzeitig erwarten Experten eine weitere Ausweitung der Indikationen für Blankoverordnungen.

Für aktuelle Entwicklungen, Anleitungen und Checklisten empfiehlt sich ein regelmäßiger Blick auf die offizielle Website der gematik als zentrale Informationsquelle. Für Ihre Praxis bedeutet dies: Bleiben Sie informiert über Änderungen der Heilmittel-Richtlinien, denn die korrekte Handhabung der Gültigkeitsfristen wird zunehmend wichtiger, da die Krankenkassen ihre Prüfungen intensivieren.

Die Gültigkeit von Heilmittelverordnungen mag auf den ersten Blick ein technisches Detail sein – doch sie entscheidet maßgeblich über den Erfolg Ihrer Patientenversorgung und der damit verbundenen Vergütung ihrer Leistungen. 

Verlassen Sie sich auf höchste Datenschutzstandards und eine sichere TI-Anbindung – mit den Softwarelösungen von opta data für Ihre Praxis.

Häufige Fragen zur
Heilmittelverordnung Gültigkeit

Was passiert bei Fristüberschreitung?

Wird die 28-Tage-Frist (oder 14-Tage-Frist bei Dringlichkeit) überschritten, kann die Verordnung nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenkasse eingelöst werden. Eine Abrechnung ist dann ausgeschlossen – es sei denn, der verordnende Arzt stellt eine neue Verordnung aus.

Können abgelaufene Verordnungen reaktiviert werden?

Grundsätzlich nein. Abgelaufene Verordnungen erlöschen automatisch. Nur in sehr seltenen Notfällen und nur durch eine neue Verordnung des Arztes kann der Anspruch wiederhergestellt werden.

Unterschiede zwischen Krankenkassen?

Die Fristen gelten bundesweit einheitlich durch die Heilmittel-Richtlinie. Einzelne Krankenkassen können nur in sehr spezifischen Ausnahmesituationen abweichende Regelungen haben – diese sind jedoch die absolute Ausnahme.

Dokumentationspflichten für Therapeuten

Heilmittelerbringer müssen umfangreiche Dokumentationen führen:

  • Behandlungsbeginn und Verlauf,
  • Erreichte Therapieziele,
  • Abschluss der Behandlung,
  • Begründung bei Änderungen der ursprünglichen Planung.

Sie als Therapeut sind dabei verantwortlich, dass die Dokumentation vollständig und korrekt erfolgt.

Diese Dokumentation sichert nicht nur die Abrechnung, sondern auch die Nachvollziehbarkeit der Behandlung für Krankenkassen und Prüfinstanzen.

Die Thematik der Verordnungen und auch der Blankoverordnung kann für viele Therapeuten problematisch werden, wenn es zur Abrechnung kommt und es wegen kleiner Fehler zu Absetzungen kommt. 
Wir helfen Ihnen mit unserem gebündelten Wissen rund um die Abrechnung, die TI und die digitalen Prozesse gerne weiter, informieren Sie sich noch heute über unsere Lösungen. 

Abrechnung für Gesundheitsfachberufe | opta data 

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