Juristische Fallstricke bei der Praxisgründung.

Juristische Fallstricke, die Heilmittelerbringer:innen vor der Praxisgründung kennen sollten

An alles gedacht? Auf dem Weg zur Praxiseröffnung lauern viele rechtliche Fallstricke. Oft fallen Fehler zunächst gar nicht auf, doch bei Betriebsprüfungen können sie Monate oder Jahre später kostspielige Folgen haben, die im worst case die Existenz gefährden. Damit Ihnen das nicht passiert, stellen wir die wichtigsten Themenfelder vor, die besondere Aufmerksamkeit verdienen.

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Rechtsform der Praxis

Als Praxisgründer:in haben Sie die Wahl, ob Sie alleine oder mit einer Kollegin oder einem Kollegen gemeinsam gründen möchten – und können dafür unterschiedliche Rechtsformen wählen.

Einzelgründung als Freelancer:in

Die häufigste Rechtsform bei Gründungen im Heilmittelbereich ist die Freiberuflichkeit (§ 18 des Einkommensteuergesetzes). Sie ist unkompliziert und mit geringen Kosten verbunden: Sie melden Ihre Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt an, erhalten eine Steuernummer und können loslegen. Wichtig: Als Freiberufler:in gibt es keine Trennung zwischen Privat- und Betriebsvermögen. Das bedeutet: Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen – auch privat.

Gründung mit Kolleg:innen als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Wenn Sie sich mit Kolleg:innen bei der Praxisgründung zusammenschließen, ist die einfachste Rechtsform die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist gesetzlich nicht zwingend erforderlich, jedoch dringend zu empfehlen – insbesondere zur Regelung von Verantwortlichkeiten, Gewinnverteilung und im Falle eines Ausscheidens. Auch bei der GbR gilt: Die Gesellschafter:innen haften persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch – also jede:r für die gesamten Verbindlichkeiten der Praxis mit dem Privatvermögen. Wer das Risiko etwas reduzieren möchte, kann die Form der Partnerschaftsgesellschaft (PartG) wählen: Dann haftet jede:r nur für die von ihr oder ihm ausgeführten Aufträge.

Wichtig: Alle Gründungsmitglieder müssen Freiberufler:innen sein, sonst entfallen die steuerlichen und buchhalterischen Vorzüge der Freiberuflichkeit für alle!

Allein oder im Team: Praxis als Kapitalgesellschaft

Es ist auch möglich, eine Praxis als GmbH oder UG zu gründen. Hier sind jedoch Kapitaleinlagen zu Beginn zu leisten. Eine notarielle Beglaubigung und Eintragung ins Handelsregister sind notwendig. Zudem bestehen höhere Pflichten für geschäftsführende Gesellschafter:innen. Der Vorteil liegt in der auf das Praxisvermögen beschränkten Haftung und möglichen Steuervorteilen – insbesondere bei höheren Gewinnen.

Welche Rechtsform für Ihren individuellen Fall die richtige ist, sollten Sie nach einer ausführlichen und individuellen Rechtsberatung treffen. Denn Sie stellen mit der Entscheidung die Weichen für viele Jahre.

Pflichten des Arbeitgebers

Ob als Freiberufler oder als geschäftsführender Gesellschafter – Ihnen steht es frei, sich Unterstützung durch Mitarbeitende zu holen.

Wenn Sie Minijobber beschäftigen möchten, müssen Sie Ihre Praxis bei der Minijob-Zentrale anmelden. Welche zulässigen Höchstgrenzen für den Verdienst gelten, ehe sich eine Sozialversicherungspflicht gibt, kann sich ändern. Informieren Sie sich bei offiziellen Stellen, zum Beispiel dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Teil- und Vollzeit-Beschäftigte müssen Sie bei den entsprechenden Sozialversicherungsträgern anmelden. Die Anmeldung sollte mit dem Beschäftigungsbeginn erfolgen.

Außerdem ist die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege verpflichtend. Sie ist für den Unfallversicherungsschutz Ihrer Mitarbeitenden zuständig.

Pflichtversicherungen und
sonstige Beiträge

Als selbstständiger Heilmittelerbringer können Sie zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen. Viele Praxisgründer:innen entscheiden sich für die oft günstigeren Tarife der privaten Krankenversicherungen. Was sie dabei allerdings nicht bedenken: Die Beiträge zu den privaten Versicherungen steigen im Alter häufig stark und eine Rückkehr zur gesetzlichen Krankenversicherung ist teilweise schwierig. Lassen Sie sich daher vor einer finalen Entscheidung unbedingt individuell von einer unabhängigen Stelle beraten.

Häufig wird die Anmeldung bei der GEZ vergessen: Die Rundfunkgebühr wird allerdings in jedem Fall fällig, ob Sie in Ihren Räumen Rundfunkgeräte nutzen oder nicht.

Werbebeschränkungen

Sie haben Ihre Website online gestellt, die ersten Flyer verteilt und Ads geschaltet? Im Gesundheitsbereich gelten besondere Auflagen für Werbung. Zwei Regelwerke sollten Sie unbedingt kennen: das Heilmittelwerbegesetz (HWG), das irreführende oder falsche Werbung verhindern soll und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Darin können Sie die Details nachlesen. Als Faustformel können Sie sich aber an folgender Formel orientieren:

Was macht zulässige Werbung aus?

  • Richtigkeit: Alle Angaben müssen wahr und überprüfbar sein.
  • Eindeutigkeit: Aussagen dürfen nicht missverständlich sein.
  • Klarheit: Informationen müssen klar und verständlich formuliert sein.

 

Achtung, bei der Wahl des Praxisnamens: Sie dürfen Ihre Praxis nur Medizin- oder Gesundheitszentrum nennen, wenn eine Arztpraxis beteiligt ist. Überhaupt ist der Wortteil „Center“ oder „Zentrum“ nur erlaubt, wenn Ihre Praxisfläche mindestens 300qm beträgt. Hier gibt es aber landesrechtliche Unterschiede, die eine spezifische Prüfung ratsam machen.

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IT-Sicherheit und Umgang mit Patientendaten

Eine Software gehört mittlerweile genauso zum Herzen einer Praxis wie Behandlungsliegen und Desinfektionsmittel. Die unternehmerischen Risiken, die mit digitalen Anwendungen und IT-bezogenen Rechtsvorgaben verbunden sind, werden von vielen Gründer:innen allerdings unterschätzt. Diese Themen sollten Sie besonders im Blick behalten:

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Sie müssen von Ihren Patient:innen eine Einwilligungserklärung für die Datenverarbeitung einholen und auf das jederzeitige Widerrufsmöglichkeit hinweisen. Ebenfalls Pflicht: ein Verzeichnis, das aufführt, welche Daten Sie zu welchem Zweck verarbeiten. Darin müssen die rechtlichen Grundlagen für die Verarbeitung angegeben werden, genauso wie die Dauer der Speicherung und der getroffenen Sicherheitsmaßnahmen.

Informieren Sie sich außerdem, ob Ihre Praxis aufgrund von Größe oder anderen Parametern unter die Pflicht fällt, einen Datenschutzbeauftragten zu bestimmen.

IT-Sicherheitsmaßnahmen: Nicht nur aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es notwendig, dass Sie Ihre digitalen Anwendungen absichern und Backups von allen wichtigen Daten anlegen. Sie schützen sich damit gegen Hackerangriffe und Datenverlust durch technische Pannen, die andernfalls ihren Praxisbetrieb blockieren oder zu rechtlichen Schwierigkeiten wegen fehlender Dokumentennachweise führen können und das Vertrauen Ihrer Patient:innen nachhaltig erschüttern.

Meldepflicht bei Datenpannen: Wurden personenbezogene Daten durch Verlust, Diebstahl oder einem digitalen Datenleck mutmaßlich oder tatsächlich dem Zugriff von Fremden zugänglich, sind sie verpflichtet, dies der zuständigen Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden zu melden.

Vorausschauende Planung ist der Schlüssel

Fazit

Kaum ein Aspekt der Praxisgründung, der nicht durch gesetzliche Regelungen beeinflusst wird. Die Vielzahl der Anforderungen kann entmutigend wirken, doch mit ausreichend Vorlaufzeit und einer Schritt-für-Schritt-Planung lassen sich die Hürden gut meistern.

Sie möchten mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen? Hierfür müssen Sie zusätzliche Anforderungen erfüllen: Berufsspezifische Voraussetzungen für die Kassenzulassung als Heilmittelerbringer:in

Unser Tipp:
Verlassen Sie sich nicht allein auf Google oder Foren. Holen Sie sich professionelle Beratung, z. B. durch Fachanwält:innen, Steuerberater:innen oder die Berufsverbände. So schaffen Sie die rechtlich sichere Basis für eine erfolgreiche und zukunftsfähige Praxis. Damit stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Praxis auf einem rechtssicheren Fundament steht und Sie sich voll dem erfolgreichen Aufbau Ihrer Selbstständigkeit widmen können. Selbstverständlich helfen auch wir Ihnen gern weiter. 
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