Rechtsform der Praxis
Als Praxisgründer:in haben Sie die Wahl, ob Sie alleine oder mit einer Kollegin oder einem Kollegen gemeinsam gründen möchten – und können dafür unterschiedliche Rechtsformen wählen.
Einzelgründung als Freelancer:in
Die häufigste Rechtsform bei Gründungen im Heilmittelbereich ist die Freiberuflichkeit (§ 18 des Einkommensteuergesetzes). Sie ist unkompliziert und mit geringen Kosten verbunden: Sie melden Ihre Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt an, erhalten eine Steuernummer und können loslegen. Wichtig: Als Freiberufler:in gibt es keine Trennung zwischen Privat- und Betriebsvermögen. Das bedeutet: Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen – auch privat.
Gründung mit Kolleg:innen als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Wenn Sie sich mit Kolleg:innen bei der Praxisgründung zusammenschließen, ist die einfachste Rechtsform die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist gesetzlich nicht zwingend erforderlich, jedoch dringend zu empfehlen – insbesondere zur Regelung von Verantwortlichkeiten, Gewinnverteilung und im Falle eines Ausscheidens. Auch bei der GbR gilt: Die Gesellschafter:innen haften persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch – also jede:r für die gesamten Verbindlichkeiten der Praxis mit dem Privatvermögen. Wer das Risiko etwas reduzieren möchte, kann die Form der Partnerschaftsgesellschaft (PartG) wählen: Dann haftet jede:r nur für die von ihr oder ihm ausgeführten Aufträge.
Wichtig: Alle Gründungsmitglieder müssen Freiberufler:innen sein, sonst entfallen die steuerlichen und buchhalterischen Vorzüge der Freiberuflichkeit für alle!
Allein oder im Team: Praxis als Kapitalgesellschaft
Es ist auch möglich, eine Praxis als GmbH oder UG zu gründen. Hier sind jedoch Kapitaleinlagen zu Beginn zu leisten. Eine notarielle Beglaubigung und Eintragung ins Handelsregister sind notwendig. Zudem bestehen höhere Pflichten für geschäftsführende Gesellschafter:innen. Der Vorteil liegt in der auf das Praxisvermögen beschränkten Haftung und möglichen Steuervorteilen – insbesondere bei höheren Gewinnen.
Welche Rechtsform für Ihren individuellen Fall die richtige ist, sollten Sie nach einer ausführlichen und individuellen Rechtsberatung treffen. Denn Sie stellen mit der Entscheidung die Weichen für viele Jahre.