Kassenzulassung rechtzeitig beantragen
Die Zulassung wird zentral von den Arbeitsgemeinschaften (ARGE) der Kranken- und Ersatzkassen durchgeführt. Je nach Bundesland, in dem Sie Ihre Praxis eröffnen möchten, können sich Einzelheiten der für die Zulassung erforderlichen Unterlagen unterscheiden. Details finden Sie nach Bundesländern geordnet auf der Website des Verbands der Ersatzkassen www.zulassung-heilmittel.de.
Den Antrag selbst können Sie über das dort verlinkte Online-Zulassungsportal stellen. Die Bearbeitung kann mehrere Wochen dauern, daher sollten Sie ihn rechtzeitig für der geplanten Praxiseröffnung stellen.
Getrennt von der Zulassung ist ein Institutionskennzeichen (IK-Nummer) zu beantragen, das Grundlage für die Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen ist. Die Nummer wird später auf den Heilmittelverordnungen eingetragen. Für die Antragsstellung können Sie den von der ARGE bereitgestellten Vordruck nutzen.
Wichtig: Es ist nicht vorgeschrieben, dass die IK-Nummer den Krankenkassen bereits vor der Praxiseröffnung mitgeteilt werden muss. In der Regel fordern die Kassen dies jedoch.Die Vergabe der IK-Nummer können einige Wochen dauern, daher sollten Sie auch diesen Antrag frühzeitig stellen.