Muster 13 richtig abrechnen – Diese Tipps solltest du beachten

Die Inhalte im Überblick

1. Rückblick zur neuen Heilmittelrichtlinie 2021 

    Die wichtigsten Änderungen im Überblick

2. Herausforderungen bei der Abrechnung 

    Muster 13 richtig abrechnen – so geht's

    thevea eVO-Check und Scan-App unterstützen deine Abrechnung 

    Diese Vorteile bietet dir thevea Starter 

1. Rückblick zur neuen Heilmittelrichtlinie 2021

Mit der Einführung der neuen Heilmittelrichtlinie am 01.01.2021 hat sich für Leistungserbringer in der Heilmittelbranche einiges geändert. Ein kurzer Rückblick: Bisher konnten Heilmittel über 3 verschiedene Muster verordnet werden. Muster 13 für physikalische und podologische Therapie, Muster 14 für Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie und Muster 18 für Ergo- sowie Ernährungstherapie. Heute gibt es nur noch ein Muster, nämlich das Muster 13, auf dem Therapien aller Bereiche verordnet werden können. Diese Änderung soll vor allem die Prozesse zwischen Ärzt:innen und Heilmittelerbringer:innen vereinfachen und insgesamt die Verordnung von Heilmitteln entbürokratisieren.  

Auch gibt es mit der neuen Heilmittelrichtlinie klare Vorgaben, die die komplizierte Regelfallsymptomatik auflösen. Zudem ist durch die Zusammenfassung von Diagnosegruppen auch der Heilmittelkatalog übersichtlicher und einfacher nutzbar geworden. Statt 22 gibt es nun nur noch 13 Diagnosegruppen und die Leitsymptomatik wird über gesonderte Ankreuzfelder angegeben. 

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

  • Verordnungen sind länger gültig (28 statt 14 Tage), Ausnahme ist dringlicher Behandlungsbedarf  
  • Es ist möglich, bis zu 3 vorrangige und 1 ergänzendes Heilmittel zu verordnen 
  • Verordnungen außerhalb des Regelfalls fallen weg 
  • Erst- und Folgeverordnungen entfallen 
  • Diagnosegruppe und Leitsymptomatik werden getrennt voneinander notiert 
  • Die Felder für das Tonaudiogramm sowie den Trommelfell- und Stimmbandbefund (ehemals Muster 14) fallen weg 

 

Insgesamt wurde mit dem Muster 13 angestrebt, die internen Prozesse der Praxen stärker zu unterstützen, weshalb die Felder der Verordnung so angeordnet sind, dass sie sich an den Workflow im Praxisalltag anpassen.  

 

 

 

2. Herausforderungen bei der Abrechnung

Weil das neue Muster 13 weniger bzw. andere Felder aufweist als die bisherigen Verordnungsmuster, stellten sich zu Beginn für Heilmittelerbringer:innen einige Herausforderungen. Dabei kam es vor allem auch auf Seiten der Ärzt:innen zu falschen oder fehlenden Angaben, sodass die Verordnungen nicht korrekt abgerechnet werden konnten. Zum Teil wurden anfänglich ebenfalls noch alte Verordnungsmuster verwendet. Mittlerweile hat sich die Lage deutlich entspannt und nach einem Jahr mit den neuen Verordnungen sind sowohl Ärzt:innen als auch Therapeut:innen erprobt darin, mit dem Muster 13 umzugeben. Dennoch kann es an der ein oder anderen Stelle immer noch zu Fehlern kommen.  

An dieser Stelle geben wir noch einmal einen Überblick, auf welche Felder es beim Muster 13 vor der Abrechnung besonders zu achten gilt:  

  • Korrekte Angabe der Diagnose mit ICD-10-Code 
  • Korrekte Angabe des Heilmittels nach (neuem) Heilmittelkatalog 
  • Richtige Anzahl der Behandlungseinheiten 
  • Angabe, ob Hausbesuche verordnet werden, muss zwingend gemacht werden 
  • Stempel und Unterschrift des Arztes oder der Ärztin 

 

Unser Tipp: Bei fehlenden oder falschen Angaben des Arztes/der Ärztin kann eine Heilmittelverordnung korrigiert werden. Hierfür ist allerdings manchmal die erneute Unterschrift des Mediziners/der Medizinerin notwendig. Alle Angaben hierzu sind in der Anlage 3 zur Heilmittelrichtlinie und ggf. in den rahmenvertraglichen Vereinbarungen der jeweiligen Berufsgruppe enthalten.

Muster 13 richtig abrechnen – so geht`s

Bei der Abrechnung des Muster 13 ist es letztlich entscheidend, ob Sie selbstständig mithilfe einer Praxisverwaltungssoftware oder durch Nutzung eines Abrechnungsdienstleisters abrechnen. Mittlerweile gibt es für beide Fälle eine gute Ergänzung, die die Abrechnung um ein Vielfaches erleichtert. Die Abrechnungssoftware thevea Starter hilft durch smarte Tools dabei, Fehler oder unvollständige Angaben auf den Verordnungen schnell zu erkennen, Korrekturen anzugehen und die Abrechnung so lückenlos vorzubereiten.  

thevea eVO-Check und Scan-App
unterstützen Ihre Abrechnung

In thevea Starter integriert, können Sie mit dem eVO-Check in wenigen Sekunden prüfen, ob Ihre Verordnung richtig ausgefüllt ist oder ob möglicherweise Angaben fehlen. Das sorgt dafür, dass Sie insgesamt weniger Zeit für die Vorabprüfung Ihrer VO benötigen und schnell und sicher wissen, ob ggf. eine Korrektur vorgenommen werden muss oder ob alles korrekt ausgefüllt worden ist. Mit der kostenlosen thevea Scan-App geht das am einfachsten: Einfach die App auf dem Smartphone öffnen, Barcode auf der Verordnung scannen und schon ist die Verordnung in der thevea Starter Nutzeroberfläche angelegt und geprüft.  

 

Diese Vorteile bietet thevea Starter

  • 14 Tage kostenlos testen – endet automatisch, ohne Angabe von Kontodaten  
  • Integrierter eVO-Check schützt effektiv vor Absetzungen 
  • Scan-App ermöglicht eine kinderleichte Abrechnungsvorbereitung  
  • Bequeme Nutzung ohne Software-Installation
  • Schnell, einfach und sicher abrechnen ohne Angst vor Absetzungen

    

Übrigens: In thevea erhalten Sie automatisch den laut Anlage 3 korrekten Umgang mit der Verordnung im Fehlerfall. So wissen Sie immer genau, was zu tun ist! Wir haben thevea Starter bereits getestet und können eine eindeutige Empfehlung aussprechen, thevea für eine unkomplizierte Abrechnungsvorbereitung zu nutzen. Weitere Infos dazu finden Sie hier

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