Physiotherapie:
Erstausstattung im Überblick

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Physiotherapiepraxis:
Die richtige Erstausstattung
stellt die Weichen auf Erfolg

Endlich haben Sie die passenden Räumlichkeiten gefunden. Dann heißt es jetzt, die Erstausstattung für Ihre Physiotherapiepraxis zu besorgen. Dabei gibt es einige rechtliche Fallstricke zu beachten und es braucht weit mehr als nur das richtige Behandlungsequipment. Ein Überblick:

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Physiotherapie-Geräte: Was ist Pflicht, was ist Kür?

Wenn Sie mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen möchten, müssen Sie bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Diese definiert der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen. Neben Anforderungen an die Praxisgröße werden detaillierte Anforderungen an die Praxisausstattung gestellt:

Zur gesetzlichen Pflichtausstattung gehören folgende Geräte und Hilfsmittel:  

  • 2 höhenverstellbare Behandlungsliegen
  • Gerät für Wärmeanwendungen mit strahlender Wärme (z.B. Infrarot)
  • Ausreichende Zahl an Kurzzeituhren je Behandlungsraum (Kabine)
  • Eine Notrufanlage in den Behandlungsräumen bzw. -bereichen, in denen Leistungen abgegeben werden
  • Technische Möglichkeiten für die Eisanwendung (Kryotherapie)
  • Laken, Tücher und geeignetes Lagerungsmaterial (z. B. Lagerungskissen, Polster und Decken)
  • Geräte zur Durchführung von Übungsbehandlungen/Krankengymnastik.  

Eine vollständige Beschreibung finden Sie in Anlage 5 zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Physiotherapie und deren Vergütung.  

Ausstattung für zusätzliche Kassenleistungen 

Wenn Sie gerätegestützte Physiotherapie anbieten möchten, erhöht dies die Anforderungen. Sie müssen einen zusätzlichen Behandlungsbereich von mindestens 30m2 vorhalten, wenn Sie die Gerätegrundausstattung anbieten. Möchten Sie mit mehr Equipment arbeiten, erhöht sich der Raumbedarf um 4 m2 pro Gerät.  

Zur Grundausstattung für gerätegestützte Therapie gehören:  

  • 2 Universalzugapparate mit Trainingsbank, um gleichzeitig beider Körperhälften zu trainieren
  • Funktionsstemme
  • Winkeltisch oder hinterer Rumpfheber
  • Vertikalzugapparat
  • Zubehör je Zugapparat: Fußmanschette oder Fußgurt, Handmanschette oder Handgurt 

Es können Kombinationsgeräte eingesetzt werden. Detailinformationen finden Sie in §4, Anlage 5 zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für Physiotherapie. 

Weitere Vorschriften für die Physiotherapie-Erstausstattung gelten, wenn Sie zum Beispiel Unterwasserdruckstrahlmassagen, Elektrotherapie, Inhalationen, Wärmetherapie oder Behandlungen und Krankengymnastik im Wasser anbieten möchten.  

Ausstattung für Selbstzahlerleistungen 

Kassenleistungen bieten die wirtschaftliche Basis einer Physiotherapiepraxis. Viele erfolgreiche Praxen nehmen allerdings Selbstzahlerleistungen in ihr Angebot auf. Nicht nur, weil diese eine höhere Rentabilität bieten, sondern auch, weil sie eine ganzheitlichere und effektivere Gesundheitsbegleitung ermöglichen. 

Die Maßnahmen im Katalog der gesetzlichen Krankenkassen reichen oft nicht aus, um die Genesung optimal zu fördern. Behandlungen, die dem Wohlbefinden dienen und präventiv arbeiten, können nur über Selbstzahlerleistungen abgerechnet werden.  

Es bietet sich an, die Physiotherapie-Erstausstattung direkt um Ausstattung für solche Selbstzahlerleistungen wie Kinesio Taping, Geräte für Präventionskurse u.a., aufzustocken, damit Sie neuen Patienten direkt weitergehende Gesundheitsversorgung anbieten können.  

Wichtig: Informieren Sie sich über rechtliche Vorschriften, die es beim Angebot der privaten Leistungen zu beachten gilt (z.B. buchhalterische, räumliche Vorschriften).  

Büro- und Softwareausstattung für den effizienten Praxisbetrieb

Neben der eigentlichen Erstausstattung für Physiotherapie sollten Sie sich um eine einladende, moderne Gestaltung der Praxisräume kümmern.

Das Design spielt eine große Rolle, ob sich Patienten wohlfühlen und Ihre Leistungen in guter Erinnerung behalten. 

Noch wichtiger für den Erfolg Ihrer Physiotherapiepraxis sind allerdings funktionierende Verwaltungsstrukturen. Diese stehen und fallen mit der Wahl der richtigen Praxismanagement-Software.  

Praxissoftware 

Mittlerweile gibt es verschiedene speziell für Physiotherapeuten entwickelte Anwendungen, die sich allerdings im Funktionsumfang erheblich unterscheiden. Daher haben Sie hier zunächst einige Grundsatzentscheidungen zu treffen:  

  • Möchten Sie die Abrechnung mit den Krankenkassen selbst übernehmen oder an einen Dienstleister auslagern? 
  • Möchten Sie Patienten ein Online-Buchungstool für ihre Terminvereinbarung zur Verfügung stellen?  
  • Wie umfassend sollen die betriebswirtschaftlichen Auswertungen sein?  
  • Welche Funktionen erwarten Sie für die Patientenverwaltung?  
  • Wie wichtig ist Ihnen ein mobiler Zugriff auf die Anwendung? 

Gerade zu Beginn entscheiden sich viele Physiotherapiepraxen für die Selbstabrechnung. In diesem Fall lohnt es sich nach KI-Prüfungen Ausschau zu halten, sodass die Anwendung Sie auf grobe Fehler in Ihren Einreichungen hinweisen kann.  

Einige Physiotherapiepraxen nutzen getrennte Software für die Praxisverwaltung und die Abrechnung mit den Krankenkassen. Hier gibt es kein Richtig oder Falsch. Nehmen Sie sich die Zeit, unterschiedliche Lösungen über Live-Demos oder Testversionen auszuprobieren und entscheiden Sie, welche Ihre Anforderungen und Ihrer Vorstellung von Nutzerfreundlichkeit am besten erfüllt.  

IT-Support 

Die Konfiguration der Software ist meist einfach, doch technische Fehler können immer auftreten. Wenn Sie selbst wenig IT-Knowhow mitbringen, sollten Sie sich deshalb nach einem IT-Supportpartner umsehen, der Ihre digitalen Systeme in Notfällen wieder schnell zum Laufen bringt und die Störungen für den Praxisbetrieb geringhält.  

Praxistelefon 

Last not least benötigen Sie ein Praxistelefon. Über Computer-Telefonie-Integration (CTI) haben Sie die Möglichkeit, Ihr Telefon mit Ihrer Praxissoftware zu verknüpfen, sodass bei einem Anruf, sofern vorhanden, die digitale Patientenakte der anrufenden Nummer geöffnet wird.  

Praktisch ist es auch, wenn Sie dank Telefon-App auch mobil mit der Praxisnummer erreichbar sind und Anrufe tätigen können. Nicht alle Telefonanlagen und Telefone unterstützen diese Funktionen. Lassen Sie sich hierzu individuell beraten. 

    Fazit: Erstausstattung für
    Physiotherapie im Wandel

    Herzstück der Physiotherapiepraxis sind Geräte und Hilfsmittel: Für den erfolgreichen Praxisstart müssen Sie hier die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Daran hat sich seit jeher nichts geändert. Was allerdings an Bedeutung für den langfristigen Erfolg gewinnt, ist die Wahl der digitalen Praxisausstattung. 

    Moderne Softwarelösungen sorgen für eine effiziente Abrechnung und die fehlerfreie Terminvergabe. Sie geben wirtschaftliche Übersicht und helfen, manuelle Aufwände zu senken. Kurz, sie tragen zur Patientenzufriedenheit und zur Kosteneffizienz Ihrer Praxis bei.   

    Wenn Sie Ihre Physiotherapie neu gründen, sollten Sie daher in beide Bereiche investieren: in die gesetzeskonforme Geräteausstattung und Hilfsmittel, die Ihnen ermöglichen, ein attraktives Gesundheitsangebot zu machen, und in die administrativen Strukturen, die Ihnen helfen, Ihre Praxis souverän zu managen.  

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