Physiotherapie-Geräte: Was ist Pflicht, was ist Kür?
Wenn Sie mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen möchten, müssen Sie bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Diese definiert der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen. Neben Anforderungen an die Praxisgröße werden detaillierte Anforderungen an die Praxisausstattung gestellt:
Zur gesetzlichen Pflichtausstattung gehören folgende Geräte und Hilfsmittel:
- 2 höhenverstellbare Behandlungsliegen
- Gerät für Wärmeanwendungen mit strahlender Wärme (z.B. Infrarot)
- Ausreichende Zahl an Kurzzeituhren je Behandlungsraum (Kabine)
- Eine Notrufanlage in den Behandlungsräumen bzw. -bereichen, in denen Leistungen abgegeben werden
- Technische Möglichkeiten für die Eisanwendung (Kryotherapie)
- Laken, Tücher und geeignetes Lagerungsmaterial (z. B. Lagerungskissen, Polster und Decken)
- Geräte zur Durchführung von Übungsbehandlungen/Krankengymnastik.
Eine vollständige Beschreibung finden Sie in Anlage 5 zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Leistungen der Physiotherapie und deren Vergütung.
Ausstattung für zusätzliche Kassenleistungen
Wenn Sie gerätegestützte Physiotherapie anbieten möchten, erhöht dies die Anforderungen. Sie müssen einen zusätzlichen Behandlungsbereich von mindestens 30m2 vorhalten, wenn Sie die Gerätegrundausstattung anbieten. Möchten Sie mit mehr Equipment arbeiten, erhöht sich der Raumbedarf um 4 m2 pro Gerät.
Zur Grundausstattung für gerätegestützte Therapie gehören:
- 2 Universalzugapparate mit Trainingsbank, um gleichzeitig beider Körperhälften zu trainieren
- Funktionsstemme
- Winkeltisch oder hinterer Rumpfheber
- Vertikalzugapparat
- Zubehör je Zugapparat: Fußmanschette oder Fußgurt, Handmanschette oder Handgurt
Es können Kombinationsgeräte eingesetzt werden. Detailinformationen finden Sie in §4, Anlage 5 zum Vertrag nach § 125 Absatz 1 SGB V für Physiotherapie.
Weitere Vorschriften für die Physiotherapie-Erstausstattung gelten, wenn Sie zum Beispiel Unterwasserdruckstrahlmassagen, Elektrotherapie, Inhalationen, Wärmetherapie oder Behandlungen und Krankengymnastik im Wasser anbieten möchten.
Ausstattung für Selbstzahlerleistungen
Kassenleistungen bieten die wirtschaftliche Basis einer Physiotherapiepraxis. Viele erfolgreiche Praxen nehmen allerdings Selbstzahlerleistungen in ihr Angebot auf. Nicht nur, weil diese eine höhere Rentabilität bieten, sondern auch, weil sie eine ganzheitlichere und effektivere Gesundheitsbegleitung ermöglichen.
Die Maßnahmen im Katalog der gesetzlichen Krankenkassen reichen oft nicht aus, um die Genesung optimal zu fördern. Behandlungen, die dem Wohlbefinden dienen und präventiv arbeiten, können nur über Selbstzahlerleistungen abgerechnet werden.
Es bietet sich an, die Physiotherapie-Erstausstattung direkt um Ausstattung für solche Selbstzahlerleistungen wie Kinesio Taping, Geräte für Präventionskurse u.a., aufzustocken, damit Sie neuen Patienten direkt weitergehende Gesundheitsversorgung anbieten können.
Wichtig: Informieren Sie sich über rechtliche Vorschriften, die es beim Angebot der privaten Leistungen zu beachten gilt (z.B. buchhalterische, räumliche Vorschriften).