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Die Telematikinfrastruktur (TI) bildet den Grundstein für ein zukunftsfähiges, digitales Gesundheitssystem und die Grundvoraussetzung zur Anbindung an die TI wird im ersten Quartal dieses Jahres, spätestens zum 1. April 2023, auch für Notfallsanitäter:innen gegeben sein.
Mit dem eHBA kann auf medizinische Daten zugegriffen werden, die unmittelbar auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) der Patient:innen abgespeichert sind. Dies können beispielsweise „Notfalldaten“ oder ein „elektronischer Medikationsplan“ sein.
Darüber hinaus bietet Ihnen der eHBA auch eine sichere Möglichkeit zur Authentifizierung, damit Sie sich zukünftig in Portalen von Arztnetzen oder in der TI auszuweisen können. Hierbei ist auch zu erwähnen, dass medizinische Daten generell mit Hilfe des eHBA sicher ent- und verschlüsselt werden.
Ebenso können Sie mit Hilfe des eHBA zukünftig eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) erstellen, um so elektronisch und rechtssicher Dokumente bei Bedarf zu signieren.
Was bedeutet das für Sie?
Der erste Schritt auf dem Weg zur TI-Anbindung ist die Beantragung des elektronischen Heilberufsausweises (kurz eHBA), mit dem Sie sich innerhalb der TI authentifizieren können.
Um Ihnen die Beantragung des eHBA möglichst einfach zu machen, unterstützen wir Sie bei der Beantragung mit:
Eine Grundvoraussetzung für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur ist das Vorliegen des elektronischen Heilberufsausweises (kurz eHBA) und des Institutionsausweises (SMC-B). Weil die Beantragung beider Karten durchaus ihre Tücken haben kann, unterstützen wir Sie dabei.
Wann kann ich meinen Praxisausweis beantragen, wie funktioniert die Refinanzierung und wann kann ich die neuen Fachanwendungen nutzen? Über unseren opta data-Infoservice versorgen wir Sie gerne mit allen wichtigen Informationen rund um Ihren TI-Zugang.
Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Die Inhalte stellen keine Rechtsauskunft, Rechtsberatung oder Entscheidungshilfe zu bestimmten Themen dar. Bei Rechtsfragen ist jeweils der Einzelfall unter der Maßgabe der aktuellen Rechtslage zu prüfen, weshalb das Website-Angebot keinesfalls den Anspruch erhebt, eine Rechtsberatung dazustellen oder gar zu ersetzen. Haftungsansprüche gegen uns, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich im weitest zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
In unseren eBooks erfahren Sie berufsspezifisch alles was Sie zum Thema Telematikinfrastruktur wissen müssen.
Über opta data: Seit über 50 Jahren entwickeln wir passgenaue Services und digitale Lösungen für den betrieblichen Alltag in verschiedensten Bereichen des Gesundheitswesens. Als Innovationsführer treiben wir Wandel und Veränderungen mit neuen Ideen voran. Als aktiver Gestalter der Digitalisierung unterstützen wir Kund:innen und weitere Akteur:innen im Gesundheitswesen dabei, ihre Pläne zu verwirklichen.