Die 7 wichtigsten Vorteile der TI
1. Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
Über den Dienst KIM können E-Mails verschickt werden – mit dem Unterschied, dass der Schutz der Daten so hoch ist, dass sensibelste Befunde und Untersuchungsergebnisse übermittelt werden können.
2. E-Rezept
Das E-Rezept bietet gerade für ambulante Pflegedienste in ländlichen Regionen mehr Komfort, denn diese Rezepte werden nicht gedruckt und postalisch versendet. Stattdessen werden sie digital signiert und versendet, somit fallen Fahrwege zu Arztpraxen und Apotheken weg.
3. TI-Messenger
Über den TI-Messenger können sich Gesundheitsberufler:innen per Chat austauschen und Rückfragen schnell beantworten. Mithilfe eines bundesweiten Adressbuchs können die Kontakte schnell gefunden werden. Der Zugriff ist auch über Smartphone möglich und kann auch die interne Kommunikation ambulanter Pflegedienste deutlich verbessern.
4. Elektronischer Medikationsplan (eMP)
Der eMP bietet einen besseren Überblick über die Medikation. Der Bundeseinheitliche Medikationsplan (BMP) geht nämlich oft verloren, liegt nicht vor oder wird unvollständig ausgefüllt. Dadurch kommt es gelegentlich zu doppelten Verordnungen. Auch die Wechselwirkung der Medikamente kann nicht immer berücksichtigt werden. Der elektronisch abrufbare eMP ist deshalb deutlich sicherer.
5. Elektronische Patientenakte (ePA)
In der ePA werden die Gesundheitsdaten endlich zentral gespeichert – wenn die Patientin oder der Patient dies wünscht. Zuvor mussten Pflegekräfte die Berichte, Therapiemaßnahmen und Befunde bei unterschiedlichen Arztpraxen und Krankenhäusern einholen.
6. Notfallmanagement (NFDM)
Über das NFDM können in der elektronischen Gesundheitskarte notfallrelevante medizinische Informationen gespeichert werden, beispielsweise Angaben zu Allergien oder die Medikation. Das kann Leben retten! Dennoch wird auch hier die Zustimmung der Patientin oder des Patienten benötigt.
7. Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Die eAU wird direkt an die Krankenversicherung übermittelt. Über eine Schnittstelle können diese von den Arbeitgebern abgerufen werden. Die Zettelwirtschaft mit dem sogenannten Gelben Schein entfällt somit.