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Es wirkt absurd: Selbst, wenn Leistungsnachweise digital erstellt wurden, müssen sie in den meisten Fällen in Papierform an die Krankenkassen versendet werden. Führende Abrechnungshäuser wie opta data appellieren dazu, die Abrechnung zu digitalisieren und nachhaltig zu gestalten. Welche Lösungen gibt es?
Der DTA macht Abrechnungsdaten maschinenlesbar. Jedoch verlangen viele Krankenkassen weiterhin ausgedruckte Leistungsnachweise zur Kontrolle und akzeptieren nicht die Abrechnung aller Leistungsarten über DTA.
Eine Ausnahme ist DTAplus von opta data. Hier benötigen teilnehmende Krankenkassen nur noch digitale, signierte Dateien.
Über dieses Netzwerk werden alle Akteure des Gesundheitswesens sicher miteinander kommunizieren. Elektronische Leistungsnachweise (eLNW) können über den E-Mail-Dienst namens KIM übermittelt werden – mit der höchsten Sicherheitsstufe in Deutschland. Bis Ende 2026 sollen die papiergebundenen Leistungsnachweise vollständig durch den eLNW ersetzt werden.
Die Digitalisierung der Abrechnung ist längst überfällig. Ein solcher Prozess kann aber nicht plötzlich umgestellt werden – es muss Übergangszeiträume geben, bei denen alle Fristen gut aufeinander abgestimmt sind.
Mark Goede, Leitung Produktmanagement, opta data Finance GmbH
Abrechnungshäuser sind gefordert, ihren Kunden moderne Softwarelösungen zu bieten und an die TI anzuschließen. Pflegedienste sollten mit großer Sorgfalt einen fachkundigen Dienstleister wählen, mit dem sie den Weg in die Digitalisierung meistern können.
Wie Sie genau fit für die digitale Abrechnung werden, erfahren Sie hier: