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Um Kürzungen durch die Kostenträger erfolgreich zu vermeiden, haben wir für Sie die 10 häufigsten Absetzungsgründe identifiziert und hier übersichtlich dargestellt.
Bitte informieren Sie Ihre Patient:innen darüber, dass sie zur Zahlung der gesetzlichen Zuzahlung verpflichtet sind. Falls die Patient:innen befreit sind, müssen sie einen entsprechenden Befreiungsausweis vorweisen.
Bei genehmigungspflichtigen Fahrten muss eine Genehmigung der Krankenkasse vorliegen.
Die Privatrechnungen für die gesetzliche Zuzahlungen werden nach erfolgter Mahnung, wenn keine Zahlung und keine Mitteilung kommt, von opta data mit diesen Grund abgesetzt.
Wenn den Patient:innen ein Befreiungsausweis vorliegt, bitten Sie sie, diesen beim Transport vorzuzeigen.
Wenn Sie zur Abrechnung unseren Connect-Tarif nutzen, können Sie die Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung auch direkt in Ihrem System erfassen.
Bitte prüfen Sie, ob die Angaben (Transportdatum, Uhrzeit) nicht doppelt erfasst wurden. Und achten Sie bitte immer darauf, dass Unterlagen nicht doppelt eingereicht werden.
Wenn Sie Patient:innen an einem Tag zweimal transportiert haben, ist es sinnvoll, die Uhrzeiten auf der entsprechenden Verordnung anzugeben, da opta data keine Prüfung auf Doppelabrechnung im System vornimmt.
Wenn Sie in diesem Punkt unsicher sind, finden Sie alle Informationen zu diesem Absetzungsgrund direkt in Ihrem Online Kundencenter.
Bitte nutzen Sie, wie im Kassenvertrag angegeben, ausschließlich den Routenplaner, ziehen Sie die Anzahl der Kilometer aus der Grundpauschale und wählen Sie immer die kürzeste und nicht die schnellste Route.
Leider ist dies ein Problem der Kostenträger. Bitte achten Sie drauf, das immer der richtige Krankentransport auf der Verordnung verzeichnet ist.
Um eine falsche Positionsnummer handelt es sich oft, wenn die Endung der Nummer nicht richtig verzeichnet, das falsche Transportmittel abrechnet oder die von der Krankenkasse auf der Genehmigung angegebene Positionsnummer nicht berücksichtigt wurde.
Mit dem AktivService Codierung entlastet opta data Sie durch die Erfassung der sechsstelligen Positionsnummer, den Gesamtbruttobetrag sowie die für die Abrechnung zu berücksichtigende Kilometerzahl. Auf Grundlage der Start- und Zieladresse berechnen wir zusätzlich die zurückgelegte Distanz. Umwege, die z. B. aufgrund von Baustellen oder Rundfahrten entstehen, können Sie ebenfalls angeben und diese werden dann von uns übernommen.
Bitte überprüfen Sie immer, ob es sich bei den Krankentransporten um eine Konsil-Fahrt handelt oder die falsche Krankenkasse auf der Verordnung steht. Gerade bei Krankenhaus-Aufklebern ist oft nicht die richtige Krankenkasse auf der Verordnung verzeichnet.
Wenn Sie unseren AktivSchutz nutzen, geht opta data für Sie im Nachgang in die Recherche mit den Krankenhäusern bzgl. der richtigen Krankenkassen.
Wenn Patient:innen in einen Alterswohnsitz ziehen, ist die Krankenkassenkarte oft noch nicht geändert. Bitte verzeichnen Sie jede Adressänderung als Info auf Ihren Verordnungen.
Über opta data: Seit 50 Jahren entwickeln wir passgenaue Services und digitale Lösungen für den betrieblichen Alltag in verschiedensten Bereichen des Gesundheitswesens. Als Innovationsführer treiben wir Wandel und Veränderungen mit neuen Ideen voran. Als aktiver Gestalter der Digitalisierung unterstützen wir Kund:innen und weitere Akteur:innen im Gesundheitswesen dabei, ihre Pläne zu verwirklichen.