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Alle Fragen und Antworten zum Thema haben wir übersichtlich für Sie zusammengefasst.
opta data unterstützt Sie beim Übergang in das neue Verfahren zur Einreichungspflicht von elektronischen Rechnungen (eRechnung). Wir haben die wichtigsten Fragen und zugehörigen Antworten zur eRechnung anschaulich für Sie zusammengefasst.
Ab dem 27. November 2020 müssen, laut Gesetzgeber, Rechnungen über 1.000 € aus Direktaufträgen/Direktbeauftragungen gegenüber Bundesbehörden und öffentlichen Kostenträgern des Bundeslandes Bremen elektronisch abgerechnet werden.
Das bedeutet, dass Rechnungen nur noch als elektronische Rechnungen über die zentrale Rechnungsplattform des Bundes (ZRE) bzw. die Rechnungseingangsplattform zERIKA (Bremen) entgegengenommen werden dürfen. Zur eindeutigen Identifikation werden hier Leitweg-IDs und teilweise Kreditoren-Nummern vergeben.