Zugang zur TI

Authentifizierung für Leistungserbringer

Eine zentrale Herausforderung der Telematikinfrastruktur besteht darin, sicherzustellen, dass nur befugte Personen Zugang zum TI-Netz haben. Die Lösung sind Chipkarten, mit denen sich Beschäftigte im Gesundheitswesen im TI-Netzwerk authentifizieren.

Icon Person mit drei Häkchen

Diese Ausweise sind für den Zugang zur TI entscheidend

Darstellung einer eHBA-Karte

eHBA – der elektronische Heilberufsausweis

Mit dem eHBA-Ausweis verifizieren sich Leistungserbringer:innen im eHealth-Kartenterminal. Nur wer einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) besitzt, kann zum Beispiel auf die elektronische Patientenakte und den elektronischen Medikationsplan zugreifen.

  • Authentifizierung für einzelne Leistungserbringer:innen
  • Ein Ausweis pro Leistungserbringer:in

 

Darstellung einer SMC-B-Karte

SMC-B – die elektronische Institutionskarte

Zugang zur Telematikinfrastruktur haben nicht nur einzelne Personen, sondern auch Institutionen. Damit auch diese innerhalb der TI arbeiten und auf Daten zugreifen können, gibt es für sie eigene Ausweise – sogenannte SMC-B Karten.

  • Authentifizierung für Institutionen
  • Ein Ausweis pro Praxis bzw. Betriebsstandort

 

So authentifizieren Sie sich für die TI

Damit Sie auf Ihrem Weg in die Telematikinfrastruktur nicht alleine sind, haben wir einen detaillierten Leitfaden für Sie erstellt. Lassen Sie sich Schritt für Schritt durch den Beantragungsprozess für die eHBA- und SMC-B-Karte leiten und schaffen Sie die Basis für Ihren TI-Anschluss. Der Leitfaden unterstützt Sie bei folgenden Fragestellungen:

  • Welche Unterlagen benötige ich für die Beantragung?
  • Welche Schritte muss ich im Beantragungsprozess durchlaufen?
  • Wo finde ich die dafür zu nutzenden Serviceportale?
Vorschau des Leitfadens zum eHBA-Bestellprozess