eHBA- und SMC-B-Karte
Ihr Schlüssel zur TI

Jetzt beantragen: eHBA & SMC-B

Bevor Sie sich an die Telematikinfrastruktur anschließen können, benötigen Sie einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und einen Institutionsausweis (SMC-B). Wir helfen Ihnen durch den Bürokratie-Dschungel und zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Ausweis beantragen!

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Die Kartenbeantragung im Überblick

In nur 5 Schritten beantragen Sie Ihren eHBA- und SMC-B-Ausweis. Entdecken Sie den Prozess zur Kartenbeantragung im Überblick und nutzen Sie unseren Leitfaden, um diesen Schritt für Schritt zu meistern.

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Sie haben die ersten wichtigen Schritte in Richtung Telematikinfrastruktur geschafft! Nun liegt nur noch der Anschluss an die TI vor Ihnen – ab hier übernehmen wir gerne für Sie!

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Häufige Fragen
rund um eHBA & SMC-B

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist Ihre persönliche Karte für die Telematikinfrastruktur. Er weist Sie eindeutig aus, ermöglicht die digitale Unterschrift und ist Voraussetzung, um die Institutionskarte SMC-B zu beantragen und damit Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) zu erhalten.

Nur medizinisches Fachpersonal kann einen eHBA beantragen. Es reicht aus, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin eines Betriebs über einen eHBA verfügt – es können aber auch noch weitere Mitarbeiter:innen einen eHBA beantragen.

Pro Betrieb muss es in jedem Fall eine SMC-B Karte geben, die den Betrieb als legitimierten Teilnehmer:innen der TI ausweist. Um diese Karte beantragen zu können, muss mindestens eine Person des Betriebes über einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) verfügen. Diesen können nur medizinische Fachkräfte wie zum Beispiel Pflegekräfte, Physiotherapeut:innen oder Hebammen beantragen.

Die SMC-B ist auch als Praxis- oder Institutionsausweis bekannt. Sie ist der Schlüssel zur Telematikinfrastruktur (TI) und ermöglicht es Gesundheitsinstitutionen und medizinischen Einrichtungen, auf die TI zuzugreifen und sich dort zu identifizieren.

Beide Karten haben jeweils eine Gültigkeit von 5 Jahren und müssen nach Ablauf dieses Zeitraums verlängert werden. 

Für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) ist die Institutionskarte (SMC-B) entscheidend – ohne sie kann ein Pflegedienst nicht mit der TI verbunden werden. Die SMC-B wird jedoch nur ausgegeben, wenn auch ein persönlicher elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) vorhanden ist.

Wer im Gesundheitswesen arbeitet und keine Approbation hat, beantragt beide Karten zentral beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR). Ausgegeben werden sie anschließend von einem zertifizierten Anbieter wie zum Beispiel D-Trust, einem Unternehmen der Bundesdruckerei.

Die SMC-B Karte legitimiert die Praxis bzw. die Einrichtung zur Nutzung der TI. Diese Karte ist dauerhaft aktiv und ermöglicht Bürokräften, per KIM Nachrichten zu versenden. Allerdings haben Bürokräfte weder Zugriff auf die elektronische Patientenakte noch den Medikationsplan.

So beantragen Sie eHBA & SMC-B

Damit Sie den Einstieg in die Telematikinfrastruktur nicht alleine meistern müssen, haben wir einen Leitfaden für Sie vorbereitet. Er begleitet Sie Schritt für Schritt durch den Beantragungsprozess und legt damit die Basis für Ihren TI-Anschluss. Darin finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen:

  • Welche Unterlagen brauche ich?
  • Welche Schritte sind nötig?
  • Über welche Serviceportale läuft die Beantragung?
Vorschau des Leitfadens zum eHBA-Bestellprozess

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Darstellung einer SMC-B- und eHBA-Karte

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Super, dann haben Sie schon einen wichtigen Schritt geschafft! Nun müssen Sie sich nur noch an die Telematikinfrastruktur anbinden lassen. Wie das geht?

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