FAQ eRechnung

Alle Fragen und Antworten zum Thema haben wir übersichtlich für Sie zusammengefasst.

FAQ eRechnung Grafik opta data

opta data unterstützt Sie beim Übergang in das neue Verfahren zur Einreichungspflicht von elektronischen Rechnungen (eRechnung). Wir haben die wichtigsten Fragen und zugehörigen Antworten zur eRechnung anschaulich für Sie zusammengefasst.

Ab dem 27. November 2020 müssen, laut Gesetzgeber, Rechnungen über 1.000 € aus Direktaufträgen/Direktbeauftragungen gegenüber Bundesbehörden und öffentlichen Kostenträgern des Bundeslandes Bremen elektronisch abgerechnet werden.

Das bedeutet, dass Rechnungen nur noch als elektronische Rechnungen über die zentrale Rechnungsplattform des Bundes (ZRE) bzw. die Rechnungseingangsplattform zERIKA (Bremen) entgegengenommen werden dürfen. Zur eindeutigen Identifikation werden hier Leitweg-IDs und teilweise Kreditoren-Nummern vergeben.

Ihre Fragen - Unsere Antworten

Die Leitweg-ID ist ein Kennzeichen der elektronischen Rechnung und dient der eindeutigen Adressierung von öffentlichen Auftraggebern in Deutschland. Die Leitweg-ID wird Ihnen im Regelfall vom Kostenträger des öffentlichen Rechts mitgeteilt. In einigen Fällen vergeben die Kostenträger zusätzlich auch Kreditoren-Nummern.

Als Ihr zuverlässiger Partner bei der Abrechnung mit Trägern des öffentlichen Rechts, rechnet die opta data Gruppe, ab dem Stichtag, alle betroffenen Rechnungen für Sie, gemäß den neuen Vorgaben, ab. So ist der reibungslose Abrechnungsprozess für Sie, auch unter den neuen Voraussetzungen, sichergestellt.

Gern können Sie uns die Leitweg-IDs und/oder Kreditoren-Nummern, wenn Sie diese kennen, per E-Mail abrechnung@optadata-gruppe.de mitteilen. Wir prüfen dann, ob wir diese für Sie bereits im System hinterlegt haben.

Im Sinne des § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind „öffentliche Auftraggeber“ (Kostenträger des öffentlichen Rechts) wie folgt definiert:

  • Bund: Bundeswehr, Bundespolizei, Sozialversicherungen (gesetzliche Unfall-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung)
  • Bundesland: Städte, Kommunen, Polizei, Kliniken, Kassenärztliche Vereinigungen

Bund: ab 27.11.2020 eRechnungs-Pflicht für Rechnungssteller gegenüber öffentlichen Kostenträgern

Bremen: ab 27.11.2020 eRechnungs-Pflicht für Rechnungssteller gegenüber öffentlichen Kostenträgern

Über weitere Starttermine und relevante Rahmenbedingungen informieren wir Sie rechtzeitig.

Bei Fragen wenden Sie sich gern an unseren Kundenservice

E-Mail:
abrechnung@optadata-gruppe.de
Heilmittel
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Hilfsmittel
0201 890 611 161

Hörgeräteakustik
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