FAQ - COVID 19

COVID-19 (Coronavirus) stellt uns vor Fragen und Herausforderungen. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und dass Sie uns mit vielen dieser Fragen kontaktiert haben. Nachfolgend finden Sie alle relevanten Informationen, die wir kontinuierlich aktualisieren.

FAQ Covid 19 Corona Grafik opta data

Ihre Fragen - Unsere Antworten

Das Thema Corona greift aktuell massiv in unseren privaten und beruflichen Alltag ein. In dieser herausfordernden Situation, möchten wir als zuverlässiger Geschäftspartner mit Lösungen und Hilfsangeboten an Ihrer Seite stehen.

Daher erlassen wir ab dem 9. April 2020 bis auf Weiteres für alle Einlieferungen die anfallende Mindestgebühr pro Abrechnung.
Mit diesem Gebührenerlass möchten wir Sie hinsichtlich Liquidität unterstützen. Sie können eine kleinere Anzahl von Rezepten/Belegen/Verordnungen in kürzeren Abständen bei uns einreichen und z.B. Zwischenabrechnungen durchführen, ohne dass die vertraglich festgelegte Mindestgebühr entsteht. Im Regelfall erheben wir diese Mindestgebühr pro Abrechnung, um unsere zusätzlich entstehenden Kosten in der Verarbeitung decken zu können.

Dieser Erlass wird von uns automatisch umgesetzt, d.h. Sie müssen sich nicht mit uns in Verbindung setzen.
Wir werden Sie informieren, sobald wir aufgrund einer Situationsentschärfung die Mindestgebühren pro Abrechnung wieder in Kraft setzen. 

Mehr über unsere Hilfsangebote erfahren

Mit freundlichen Grüßen
Ihre opta data

Alle Fakten zur Corona-Impfung für Heilmittelerbringer unter folgendem Link

Der G-BA aktiviert bundeseinheitliche Sonderregeln für verordnete Leistungen. Damit weder der Weg in eine Praxis noch der Aufenthalt dort zur Gefahr wird, sollen Ärztinnen und Ärzte Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege sowie Heil- und Hilfsmittel nach telefonischer Anamnese ausstellen können.

Sie gelten bundeseinheitlich vom 2. November bis zum 31. Januar 2021 und werden, je nachdem, wie sich das Pandemiegeschehen in Deutschland entwickelt, vom G-BA nochmals verlängert.

Die Corona-bedingten Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld gelten bis zum 30. Juni 2022 fort. Die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds erhöht sich auf 28 statt bisher 24 Monate. Bis zum 30. Juni 2022 gilt der vereinfachte Zugang zur Kurzarbeit fort, ebenso die erhöhten Leistungssätze bei längerer Kurzarbeit der Beschäftigten und die Anrechnungsfreiheit für Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung, die jemand während der Kurzarbeit aufnimmt. Sie waren eigentlich bis zum 31. März 2022 befristet.

Sämtliche vom G-BA beschlossenen befristeten Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie sind auf der Website des G-BA unter folgendem Link zu finden: www.g-ba.de/service/sonderregelungen-corona

Für den Zeitraum vom 5. Mai 2020 bis einschließlich 31. Dezember 2020 hat der Gesetzgeber mit der oben genannten COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung für alle Heilmittelerbringer die Möglichkeit geschaffen, je Verordnung eine „Hygienepauschale“ in Höhe von 1,50 € mit den gesetzlichen Krankenkassen (Regionalkassen und Ersatzkassen), abzurechnen. Diese soll insbesondere die entstandenen finanziellen Mehrbelastungen für persönliche Schutzausrüstung der Leistungserbringer ausgleichen.

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen hat hierzu kurzfristig eine für alle Heilmittelbereiche bundeseinheitliche Positionsnummer X9944 festgelegt.

Damit diese Abrechnungsmöglichkeit keinen Mehraufwand für Sie darstellt, muss die entsprechende Positionsnummer NICHT von Ihnen auf die Verordnung eingetragen (taxiert) werden. Das übernehmen wir für Sie.

Damit werden ab sofort für ALLE Verordnungen, die Sie zur Abrechnung bei uns einreichen, automatisch die Hygienepauschale in Höhe von 1,50 € von der opta data Finance GmbH gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen in Abrechnung gebracht.

Hinweis: Bei Teilabrechnungen erfolgt die Inrechnungstellung im Zusammenhang mit der Schlussrechnung auf Grundlage der Verordnungskopie.

Bei Fragen wenden Sie sich gern an unseren Kundenservice:
per E-Mail: kundenservice.heilmittel@optadata-gruppe.de,
telefonisch: 0201 890611-131 oder via Kontaktformular in Ihrem Online Kundencenter.

Derzeit gibt es keine bundeseinheitlichen Regelungen über die Abrechnungsfähigkeit von sog. Coronazuschlägen. Kassenindividuell wird die Abrechnungen von Zuschlägen jedoch örtlich und zeitlich stark eingeschränkt ermöglicht. Bitte informieren sie sich bei den jeweiligen Kostenträgern oder Verbänden über den aktuellen Sachstand.

Stand: 04.11.2020

Um eine Hilfestellung zu leisten und lange Recherchen für Antworten auf ihre Fragen zu ersparen, hat der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, in Zusammenarbeit mit dem Robert-Koch-Institut (RKI) und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), eine Liste mit häufigen Fragen und Antworten erstellt. Diese stellen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Link: www.pflegebevollmaechtigte.de

Stand: 20.04.2020 Handlungsempfehlungen des RKI

Vorgehensweise beim Erstattungsverfahren:
Die Corona bedingten Mehrkosten und Mindereinnahmen, können durch die voll- und teilstationären Pflegeheime sowie die ambulanten Pflegedienste bei noch zu benennenden zuständigen Pflegekassen unbürokratisch geltend gemacht werden. Hierfür liegen gesonderte Formulare und Beschreibungen bei den Kostenträgern und Ihren Verbänden zum Download bereit.

Stand: 08.04.2020

Finanzierung von zusätzlicher Schutzausrüstung:
Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen bekommen Corona-bedingte finanzielle Mehrausgaben für Sachmittel wie Schutzkleidung, Mundschutz, Schutzbrillen und Desinfektionsmittel unbürokratisch von der Pflegekasse erstattet.

Stand: 07.04.2020

Erhöhte Personalausgaben, beispielsweise durch vorübergehend eingestelltes Fremdpersonal oder durch Mehrarbeitsstunden und Personalaufstockung innerhalb der Einrichtungen, werden ebenfalls übernommen.

Beispiel - Ambulante Pflege:

Mehrere Mitarbeiter sind aufgrund von Corona erkrankt, der Normalbetrieb könnte dadurch nicht aufrechterhalten werden. Vorübergehend wird eine zusätzliche Pflegefachkraft eingestellt, die Lohnkosten für das Stammpersonal laufen natürlich weiter. Die zusätzliche Pflegekraft verursacht beispielsweise zusätzliche Arbeitgeberbruttolohnkosten in Höhe von 3.300 Euro/Monat.

Stand: 07.04.2020

Ja, z.B. auf Basis von § 150 Abs. 5 COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz gibt es ein weiteres Unterstützungsangebot welches sich direkt an die Pflegebedürftigen selbst richtet. Inhalt: Kann die ambulante Versorgung durch den bisherigen Pflegedienst oder eine Vertretung nicht sichergestellt werden, kann die Versorgung nun auch durch andere Leistungserbringer als einen ambulanten Pflegedienst erfolgen. Diese Kosten für die Inanspruchnahme von Leistungserbringern oder anderen Personen können nach § 36 SGB XI für bis zu drei Monaten durch die Pflegekasse erstattet werden. Die Pflegekassen können dann entstandene Kosten in Höhe der ambulanten Pflegesachleistungsbeträge im Kostenerstattungsverfahren erstatten (Einzelfallentscheidung). Durch diese gesetzliche Regelung helfen die Pflegekassen, Versorgungsengpässe infolge der Corona-Pandemie vermeiden.

Stand: 07.04.2020 Tipps für Pflegebedürftige

Der Pflege-Rettungsschirm wurde lt. AOK bis zum 30.06.2022 verlängert.

https://www.aok.de/gp/pflege-rettungsschirm

Die Verfügbarkeit unserer Dienstleistungen in den Bereichen Abrechnung, Software und Service für unsere Kunden ist gesichert! So können Sie uns natürlich auch weiterhin Ihre Belege/Rezepte/Verordnungen zur Abrechnung zuschicken oder einreichen. Bitte beachten Sie ggf. zutreffende Neuregelungen Ihres Verbandes.


Bitte verwenden Sie beim Versand Ihrer Einreichungen nur folgende Adresse:
opta data Finance GmbH
Berthold-Beitz-Boulevard 461
45141 Essen


Sie interessieren sich für unsere Dienstleistungen und möchten diese Aufgrund der aktuellen Lage in Anspruch nehmen? Bitte kontaktieren Sie unser Sales Support Team: Telefonisch unter 0201-32068167 oder alternativ via E-Mail unter anfrage@optadata-gruppe.de. Wir freuen uns, Ihnen ein Angebot unterbreiten zu können.

Für Sie hat die aktuell vorherrschende Krisensituation heute keine Auswirkungen in Bezug auf unsere Servicequalität und Erreichbarkeit. Wir können für die Zukunft nicht ausschließen, dass es möglicherweise zu Verzögerungen und Einschränkungen in der (telefonischen) Erreichbarkeit der opta data Gruppe kommen kann. Wir bitten Sie daher Ihre Anliegen vorrangig schriftlich mitzuteilen. Das Online-Kundencenter steht Ihnen dazu wie gewohnt zur Verfügung oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Website www.optadata.de. Wir nehmen schnellstmöglich Kontakt zu Ihnen auf und bitten gleichzeitig um Verständnis für eventuelle Verzögerungen. Bitte vermeiden Sie Mehrfachanfragen, um eine zielgerichtete Abarbeitung der Anfragen zu ermöglichen.

Zum Online Kundencenter

Das Online Kundencenter steht Ihnen dazu wie gewohnt zur Verfügung oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Website www.optadata.de. Wir nehmen schnellstmöglich Kontakt zu Ihnen auf und bitten gleichzeitig um Verständnis für eventuelle Verzögerungen. Bitte vermeiden Sie Mehrfachanfragen, um eine zielgerichtete Abarbeitung der Anfragen zu ermöglichen.

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Als maßgeblicher Akteur im deutschen Gesundheitswesen steht die opta data Gruppe in der selbstverständlichen Verpflichtung, die Gesundheit von Kunden, Interessenten und Mitarbeitern zu schützen. Die aktuellen Entwicklungen zum neuartigen Coronavirus (COVID-19) werden kontinuierlich beobachtet. So haben wir einen Krisenstab eingerichtet, der sich täglich zu den aktuellen Themen und Fragestellungen bespricht und parallel an den aktuellen Herausforderungen rund um das Virus arbeitet. Der Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter steht dabei klar im Fokus. So informieren wir regelmäßig über die Situation und gültige Vorgaben. Darüber hinaus haben wir bereits vorbeugende Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit aller Beteiligten aufgestellt.

Aktuell gibt es keinerlei Einschränkungen in Bezug auf unsere Servicequalität und Erreichbarkeit. Wir können für die Zukunft nicht ausschließen, dass es möglicherweise zu Verzögerungen und Einschränkungen in der (telefonischen) Erreichbarkeit der opta data Gruppe kommen kann. Wir bitten Sie daher Ihre Anliegen vorrangig schriftlich mitzuteilen. Das Online Kundencenter steht Ihnen dazu wie gewohnt zur Verfügung oder nutzen Sie das Kontaktformular auf unserer Website www.optadata.de. Wir nehmen schnellstmöglich Kontakt zu Ihnen auf und bitten gleichzeitig um Verständnis für eventuelle Verzögerungen. Bitte vermeiden Sie Mehrfachanfragen, um eine zielgerichtete Abarbeitung der Anfragen zu ermöglichen.

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Alle aktuellen Informationen rund um die Verschiebung von Messen und Veranstaltungen finden Sie hier:

Messen und Events

Hilfsangebote

Eine Zusammenfassung aller Informationen zum Thema "Hilfsangebote" haben wir für Sie auf einer Seite zusammengefasst.


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